Altersfeststellung bei jugendlichen Flüchtlingen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Alle Kinder und Jugendlichen, egal welcher Herkunft, verdienen unseren besonderen Schutz. Dafür stehen nicht nur unser Grundgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch wir als Freie Demokraten.

Ebenso ist für uns als FDP aber auch klar: Wer besonderen Schutz und Leistungen in Anspruch nehmen will, muss hierzu nachweislich berechtigt sein und seinen Mitwirkungspflichten nachkommen. Im Fall von Geflüchteten kommt hier der Frage der Altersfeststellung eine besondere Rolle zu.

Für die FDP ist es nicht hinnehmbar, dass es bei einer so wichtigen Frage wie der Altersfeststellung keine bundeseinheitliche Regelung und somit keine vergleichbaren Ergebnisse bei der Altersfeststellung gibt. Dies schulden wir den Jugendlichen und unserer rechtsstaatlichen Ordnung.

Daher fordern wir als Freie Demokraten, in Zweifelsfällen eine verpflichtende ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Verfahrens zu veranlassen, sofern eine qualifizierte Inaugenscheinnahme nicht zu einem klaren Ergebnis kommt.

Um die bestehenden Verfahren der Bundesländer rechtssicher und wissenschaftlich fundiert zu vereinheitlichen, wollen wir zur Erarbeitung objektiver Verfahrensstandards eine Bund-Länder Expertenkommission einrichten. Sollte es auch nach einer solchen medizinischen Altersfeststellung noch Zweifel geben, so ist zugunsten des Geflüchteten zu entscheiden.