Chancen, Rechtsstaat, Europa – Für eine liberale Flüchtlings- und Migrationspolitik

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die Freien Demokraten in Niedersachsen setzen sich für eine ganzheitliche Flüchtlings- und Migrationspolitik ein. Sie ist der Verteidigung der offenen Gesellschaft und der europäischen Einigung verpflichtet. Die deutsche Flüchtlingspolitik muss neben der Berücksichtigung humanitärer Aspekte in einen europäischen Gesamtkontext eingebettet sein. Die deutsche Einwanderungspolitik muss die wirtschaftlichen Interessen unseres Landes berücksichtigen. Wenn sie klaren Regeln folgt und sowohl den Zuwandernden als auch der aufnehmenden Gesellschaft Rechtstreue, Offenheit und Toleranz abverlangt, ist Einwanderung auch eine kulturelle Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Die FDP Niedersachsen verurteilt das unwürdige Schauspiel der Bundesregierung zur Frage der Zurückweisung von Menschen an der Grenze. Die aktuellen Zahlen der Asylsuchenden belegen, dass diese Diskussion lediglich eine Phantomdiskussion ist um die grundlegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Angela Merkel und Horst Seehofer in einer finalen Frage zu klären. Das ist beiderseits verantwortungslos. Die Herausforderungen der Flüchtlings- und Migrationspolitik liegen vielmehr in Fragen, die seit Jahren nicht beantwortet werden. Die FDP Niedersachsen setzt sich daher für ein Einwanderungsgesetz, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU unter Beobachtung der besonderen Lage von Griechenland und Italien sowie für konsequente Asylverfahren bis zur Gewährung von Asyl oder bis einschließlich der Abschiebung ein.

Die Freien Demokraten fordern die Einführung eines Einwanderungsgesetzes für qualifizierte Migration. Es soll die bestehenden Regelungen der Migration zu Zwecken der Ausbildung und Arbeitsaufnahme vereinheitlichen und vereinfachen. Anhand eines Punktesystems können sich potenzielle Einwanderer dabei um eine Aufenthaltserlaubnis bewerben.

Die Freien Demokraten stehen zum grundgesetzlich verbrieften Grundrecht auf Asyl und zum Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Versuche, diese Rechte weiter zu entkernen, etwa durch eine zahlenmäßige Obergrenze, lehnen wir ab. Politisch Verfolgte müssen auch künftig Schutz in Deutschland finden können. Dabei ist es wichtig, Verfahren schnell und rechtssicher durchzuführen. Wir sehen an dieser Stelle großen Handlungsbedarf.

Die Freien Demokraten stehen zum subsidiären Schutz, der insbesondere Bürgerkriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. In Härtefällen, etwa, wenn das Kindeswohl dies verlangt, wollen wir den Familiennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigte erlauben.

Die Freien Demokraten wollen es Menschen ermöglichen, möglichst schnell aus einem Schutzstatus als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter heraus die deutsche Sprache zu erlernen und ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Wir wollen zu diesem Zweck eine Brücke aus dem Flüchtlings- ins Einwanderungsrecht schaffen.

Die Freien Demokraten wollen offene Binnengrenzen in Europa erhalten. Dazu bedarf es jedoch eines besseren Schutzes der gemeinsamen Außengrenze und einer Einführung von funktionierenden Regeln zur Verteilung von Schutzsuchenden und Flüchtlingen in Europa.

Um eine ungeregelte Ein- und Weiterreise von Schutzsuchenden durch die Europäische Union, wie im Jahr 2015, zu verhindern, wollen die Freien Demokraten die bestehenden Regeln auf europäischer Ebene reformieren. Der Sinn der bestehenden Dublin-Regelungen war es, für jedes Schutzgesuch eines Menschen eine klare Zuständigkeit zu schaffen. Die praktische Anwendung der Regeln bewirkt heute aber genau das Gegenteil. Wenn es praktisch und rechtlich umsetzbar ist, sollten Menschen, für deren Schutzgesuch ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist, gar nicht erst in einen Staat einreisen, der nicht zuständig ist. Dabei müssen jederzeit und an jedem Ort die menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Mindeststandards gewährleistet sein.

Aus Sicht der FDP Niedersachsen muss es eine europäische Verteilung von subsidiär Schutzbedürftigen und Asylsuchenden geben. Bei der Festlegung der Verteilquoten sollen nicht nur die Bevölkerungszahl sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage herangezogen werden. Die Entscheidung über den Schutzstatus oder das Asyl soll jedoch bereits im Land der Erstregistrierung erfolgen. Wir fordern die Europäische Union daher auf in Griechenland und Italien von der EU betriebene Erstaufnahmelager einzurichten, in denen sowohl die Registrierung als auch das Schutz- bzw. Asylgesuch bearbeitet wird. Erst anschließend findet die Verteilung auf die Mitgliedsstaaten der EU statt.

Die Freien Demokraten wollen die Bemühungen intensivieren, damit Schutzsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, in ihre Heimat zurückkehren. Dabei hat die freiwillige Rückkehr stets Vorrang vor Zwangsmaßnahmen. Auch Abschiebungen müssen jedoch konsequenter durchgeführt werden. Oftmals stehen Abschiebehemmnisse wie fehlende Papiere einer konsequenten Abschiebepolitik entgegen. Wir verlangen daher von Seiten der Bundesregierung, dass Länder, die die Ausstellung von Papieren bzw. die Klärung von Staatenzugehörigkeit unnötig verlängern oder boykottieren, keine Mittel mehr im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit erhalten. Abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebehemmnis sollen künftig zudem eine Wohnsitzauflage erhalten. Bei Verstößen gegen die Wohnsitzauflage erhalten. Bei Verstößen gegen die Wohnsitzauflage oder anderen Ordnungswidrigkeiten wird die Wohnsitzauflage mit Meldepflichten versehen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Wohnsitzauflage mit Meldepflichten versehen. Bei mehrmaligem Verstößen gegen die Wohnsitzauflage, begangenen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind die Personen in Abschiebehaft zu nehmen.

Abschiebungen können aber niemals der Ersatz für eine besser geregelte Einreise sein. Deswegen wollen wir in Kooperation mit Staaten an der europäischen Außengrenze die Möglichkeiten für legale Einreisen von Flüchtlingen in die Europäische Union verbessern. Wir bekennen uns zudem zu Programmen, mit denen Flüchtlinge in einem geordneten Verfahren umgesiedelt werden können. 

Die ausführlichen Polizeibehörden und zuständigen Gerichte müssen personell so ausgestattet werden, dass rechtsstaatliches Handeln auch in Form von zügigen Entscheidungen und Verfahren möglich wird.