EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie überarbeiten

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines Netzes von Schutzgebieten. Basis dieses NATURA 2000 Netzes sind die Gebiete, die dafür entsprechend der FFH-Richtlinie von 1992 und der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgesucht werden. Die Liberalen fordern seit langem die regelmäßige Überarbeitung von Richtlinien, da die Erkenntnisse auf denen sie beruhen einem Wandel unterliegen können.

Grundsätzlich bekennt sich die FDP zu einem EU-einheitlichen Schutzstandard für bedrohte Arten und Lebensräume. Die Liberalen setzen sich für den Schutz dieser Gebiete mit den mildesten, geeigneten  unbürokratischen Mitteln ein.

Die Niedersächsische FDP fordert die Überarbeitung der EU-Vogelschutz und der FFH-Richtlinie. Ziel der Überarbeitung sollte die Schaffung einer einheitlichen Richtlinie sein. Dabei sollten neuste Erkenntnisse darüber berücksichtigt werden, ob Arten und Lebensräume noch oder nicht mehr bedroht sind. Außerdem sollte ein Abgleich mit den Zielsetzungen anderer EU-Richtlinien wie der Wasser-Rahmenrichtlinie stattfinden. Dadurch würde sich beispielsweise der Widerspruch zwischen der Einstufung der Ästuare (Tidebeeinflusster Brackwasserbereich der Flüsse) entsprechend der Wasser- Rahmenrichtlinie als stark von Menschenhand verändert und nach Ansicht der EU als schützenswerte  Gebiete klären lassen.