Humanes Sterben: Selbstbestimmungsrecht schützen – Kein gesetzliches Verbot des assistierten Suizids

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP Niedersachsen begrüßt die Entscheidung der FDP Landtagsfraktion, sich gegen eine Bundesratsinitiative Niedersachsens zum Verbot der Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung auszusprechen.

Der Entschluss, sich wegen einer tödlichen Erkrankung das Leben zu nehmen, kann Ausdruck einer freiverantwortlichen und selbstbestimmten Entscheidung sein und ist zu respektieren. Gleichermaßen ist grundsätzlich zu respektieren, wenn andere jemanden bei der Verwirklichung eines entsprechenden Entschlusses in organisierter Form unterstützen. Die mit der Duldung entsprechender Organisationen einhergehenden Gefahren, etwa der Relativierung des Lebensschutzes im gesellschaftlichen Bewusstsein, können ein strafrechtlich sanktioniertes Verbot solcher Organisationen nicht rechtfertigen.

Vorrangig ist dafür Sorge zu tragen, dass so wenig sterbenskranke Menschen wie möglich die Notwendigkeit sehen, sich selbst töten zu müssen. Hierfür ist es erforderlich, die Patientenverfügung als tatsächlich verlässliches Instrument auszugestalten und die Palliativmedizin sowie das Hospizwesen weiter auszubauen und zu unterstützen. Dadurch kann die Angst vor einem qualvollen Tod zumindest vermindert werden und aktiv ein Zeichen für den Lebensschutz gesetzt werden, ohne die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen in Frage zu stellen.