Niedersächsischer Zukunftsvertrag

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Landtagsfraktion der FDP im niedersächsischen Landtag wird beauftragt, bei der Umsetzung des Zukunftsvertrages die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Der Zukunftsvertrag ersetzt nicht die notwendige strukturelle Diskussion über ein tragfähiges Zukunftsmodell für handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen in Niedersachsen.
  2. Die Einsetzung staatlicher Kommissionen, wie von der SPD gefordert, die grundsätzlich über die Zukunft der Kommunen beraten, ist nicht der richtige erste Schritt.
  3. Erforderlich als erster Schritt ist ein offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern als direkt Betroffene vor Ort.
  4. Die Verlagerung von Aufgaben zwischen dem Land Niedersachsen und den Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Ebenen muss sachgerecht und bürgerorientiert auf der Basis des Konnexitätsprinzips analysiert werden.
  5. Eine grundlegende Analyse der Finanzierung der Kommunen in Niedersachsen muss auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik und Prozessoptimierung erfolgen. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse des Dialogs mit den Bürgern sowie der Analyse der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen zu berücksichtigen.
  6. Vorschläge zur Neuorganisation der Finanzierung der Kommunen müssen sich an einer kontinuierlichen und grundgesetzlich garantierten Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung orientieren. Der kommunale Finanzausgleich darf nicht als Finanzierungstopf für das grundgesetzlich geforderte Verschuldungsverbot des Bundes und der Länder missbraucht werden. Ein enges Zusammenwirken mit der von der Bundesregierung einzusetzenden Regierungskommission „Kommunalfinanzen“ ist anzustreben.
  7. Die beschlossene Schuldenhilfe im Zukunftsvertrag darf weder zu einer Alimentierung nicht lebensfähiger Strukturen noch zu einem „goldenen Zügel“ der Kommunalaufsicht in originären Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung mutieren.
  8. Absolut kritisch ist der Anspruch an eine „ressortübergreifende integrative Regional- und Strukturpolitik mit dem Ziel, die Instrumente der regionalen Strukturpolitik in den für die kommunale Entwicklung bedeutsamen Bereichen für strukturschwache Regionen zu intensivieren“ zu betrachten. Hier schimmert ein wirtschaftspolitisches Planungsverständnis der 60er und 70er Jahre durch, das als sozialdemokratisches Modell der Regionalplanung in der Realität komplett gescheitert ist. Liberale Zukunftspolitik sowohl im Umwelt- als auch im Wirtschaftsministerium in Niedersachsen hat erfolgreich gezeigt, dass Erfolge nur mit einer Politik für die Menschen orientiert an den Stärken des Landes und auf innovative Ideen gerichtet werden müssen. Hier gilt es, die Stärken zu stärken und sachgerechte Lösungen für die Schwachen zu finden, damit niemand zurück bleibt. Eine landespolitische Entwicklungspolitik nach dem „Gießkannenprinzip“ und unter Führung des Innenministeriums bietet hierfür kein erfolgreiches Zukunftsmodell.
  9. Der Zukunftsvertrag löst nicht die strukturellen kommunalen Fragen in Niedersachsen. Er kann als Beginn einer offenen Diskussion für ein tragfähiges Zukunftsmodell der kommunalen Selbstverwaltung in Niedersachsen aufgegriffen werden. In dieser Diskussion sind viele Betroffene zu beteiligen, und es muss der Grundsatz gelten: „Qualität vor Geschwindigkeit“.