Risikovorsorge durch Landwirte fördern

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die extremen Wetterbedingungen in Deutschland verursachen enorme Schäden in der Landwirtschaft. Ernten fallen teilweise oder komplett aus, Tiere müssen frühzeitig geschlachtet werden, landwirtschaftliche Betriebe stehen auf dem Spiel. Aus diesem Grund sind aktuelle Hilfsmaßnahmen notwendig. So ist es zu begrüßen, dass Niedersachsen ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung freigegeben hat. Die Bereitstellung von ausreichend Futter für die unmittelbar von der Trockenheit betroffenen Tiere ist für die landwirtschaftlichen Betriebe essentiell. Flankierend sollten sich die Landesregierung und die Bundesregierung schnell für eine vorgezogene Auszahlung der Betriebsprämie auf EU-Ebene stark machen, sodass sich die zuständigen Stellen auf allen Ebenen frühzeitig auf eine solche vorgezogene Auszahlung vorbereiten können. Diese und andere akute Maßnahmen sind in vielen Fällen jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Damit solche durch Trockenheit verursachten Situationen mittel- und langfristig in ihren Auswirkungen zumindest deutlich abgemildert werden, wollen wir den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Vorsorge für die besonderen branchentypischen Krisen der „Werkbank und freiem Himmel“ erleichtern. Somit werden sie unabhängiger von teuren öffentlich finanzierten Hilfs- und Liquiditätsprogrammen in Krisenzeiten.

Für Betriebe, die nicht in den Genuss eventueller staatlicher Soforthilfen kommen, und das werden viele sein, werden bisher zinsverbilligte Kredite als Mittel der Wahl ausgelobt. Dabei ist dieses Werkzeug in vielerlei Hinsicht ungeeignet: Zum einen nimmt die Genehmigung der Kreditsubventionierung auf EU-Ebene viel zu viel Zeit in Anspruch. Zum anderen ist der Zinsvorteil bei den aktuellen Kapitalmarktbedingungen im Vergleich zu den Ertragseinbußen lächerlich klein. Darüber hinaus verschlechtern Liquiditätsdarlehen die Verschuldungskennziffern des landwirtschaftlichen Betriebes und belasten insbesondere bei kurzen Kreditlaufzeiten die zukünftige Kreditwürdigkeit. Mithin kommt es zu einer Verschlimmbesserung der betriebswirtschaftlichen Situation.

Risikovorsorge muss vor der Krise beginnen. Ertragsschwankungen von 30 Prozent und mehr sind in der Landwirtschaft keine Ausnahme. Sie gehören zum klassischen Risiko der „Werkbank unter freiem Himmel“. Für Schäden, die durch Hagel, Sturm, Starkregen oder Frost verursacht werden, bieten sich Ertragsausfallversicherungen an. Weil die individuelle Schadenshöhe des einzelnen Landwirts bei Trockenheit im Vergleich zur fiktiven Situation ohne Trockenheit nicht feststellbar ist, werden Dürre-Versicherungen grundsätzlich anders gestaltet als etwa Hagelversicherungen. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Index-Lösung, bei der der Durchschnittsertrag eines ganzen Landkreises mit den Durchschnittserträgen der letzten Jahre verglichen wird. Auf diese Weise bleiben Landwirte trotz Versicherung auf einem oft nicht kleinen Teil ihres Schadens sitzen. Zudem sind die Dürre-Versicherungen aufgrund der im Schadensfall großflächigen Betroffenheit und des schlecht kalkulierbaren Risikos um ein Vielfaches teurer. Deshalb stehen Kosten und Nutzen solcher Versicherungen für Landwirte oft in keinem angemessenen Verhältnis und werden bisher kaum nachgefragt. Wer nicht auf staatliche Hilfen setzen will, muss daher selbst vorsorgen. Die Finanzwirtschaft hat die Bedeutung dessen längst erkannt: Wer in guten Zeiten Liquiditätspolster anspart, den belohnen die Banken mit überdurchschnittlichen Pluspunkten im Rating.

Es ist jetzt an der Zeit, die Eigenvorsorge der Landwirte angemessen zu honorieren. Die Politik sollte durch die Schaffung eines entsprechenden Instruments zeigen, dass sie aus der aktuellen Krise gelernt hat. Negative Auswirkungen künftiger Krisen können so deutlich abgemildert werden. Das wäre eindeutig der bessere Weg, als bei jeder neuen Krise den Eindruck zu erwecken, diese mit Finanzspritzen abmildern zu können.

 Die FDP Niedersachsen fordert

  • die Bundesregierung auf, die steuerfreie Ansparung einer Risikoausgleichsrücklage in Höhe des Durchschnittsgewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre zu ermöglichen, um dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft unabhängiger von staatlichen Soforthilfen wird,
  • die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die steuerfreie Ansparung einer Risikoausgleichsrücklage in Höhe des Durchschnittsgewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre einzusetzen,
  • die Landesregierung und die Bundesregierung auf, sich schnell für eine vorgezogene Auszahlung der Betriebsprämie auf EU-Ebene stark zu machen, sodass sich die zuständigen Stellen auf allen Ebenen frühzeitig auf eine vorgezogene Auszahlung vorbereiten können.
  • die Landesregierung auf, unbürokratisch eine Anpassung der Steuervorauszahlungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen.