Sexuellen Missbrauch von Kindern effektiv bekämpfen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP setzt sich für eine Erhöhung des Strafrahmens des § 176 Absatz 3 StGB im Falle des besonders schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf mindestens zwei Jahre und bis zu zwölf Jahre ein. Die Mindeststrafe in den Fällen des § 176a Absatz 2 und 3 StGB (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) soll von zwei auf drei Jahre erhöht werden.

Zudem fordert die FDP dazu auf, die Personalsituation bei den Staatsanwaltschaften und bei der Polizei, die mit der Verfolgung des Missbrauchs von Kindern oder Präventionsarbeit befasst sind, deutlich zu verbessern. Die Ermittlungsbehörden müssen außerdem entscheiden dürfen, ob sie im Fall sehr großer Datenmengen, die auf Kinderpornographie überprüft werden müssen, auf eine Vollauswertung verzichten, um ein Abtauchen von Tätern oder eine Verfristung der Tat zu vermeiden. Die FDP setzt sich zudem dafür ein, den Besitz von kinderpornographischem Material in den Katalog des § 100g Absatz 2 StPO aufzunehmen, um auch in diesen Fällen die Telekommunikationsdaten (Verkehrsdaten) von Tätern erheben zu können.

Neben einer Verschärfung von Gesetzen setzt sich die FDP insbesondere dafür ein, den betroffenen Kindern eine möglichst umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Zu diesem Zweck soll ein Netzwerk zwischen Kinderärzten, Lehrern, Jugendamtmitarbeitern, Verfolgungsbehörden und weiteren Akteuren wie Mädchen- und Frauenhäusern geknüpft werden. Die Präventionsarbeit, auch an den Schulen, ist deutlich auszubauen. So muss den Kindern bereits in der Schule altersgerecht vermittelt werden können, was eine "normale" menschliche Nähe bedeutet und wo körperliche Grenzen überschritten sind. Ziel ist es, den Kindern praktische Strategien zu vermitteln, wie sie mit einer grenzüberschreitenden Situation umgehen können und von wem sie Hilfe bekommen können. Ein möglicher Missbrauch eines Kindes soll bereits in der Anfangsphase gestoppt werden.