Starkes Land – starke Kommunen: Für eine bürgerfreundliche Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Für die Freien Demokraten in Niedersachen ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Niedersachsen ein Kernanliegen der laufenden Legislaturperiode. Die FDP fordert die Verankerung und Umsetzung des Konnexitätsprinzips in der Niedersächsischen Verfassung mit der Schaffung eines Konsultationsmechanismus, der die Mitsprache der Kommunen über ihre Spitzenverbände sichert. Dies ist gleichzeitig ein wichtiges Element zur erfolgreichen Umsetzung der Verwaltungsreform ist.

Das Leitbild Liberaler Kommunalpolitik wird auch besonders geprägt durch die Verantwortung für kommende Generationen. Darum plädiert die FDP Niedersachsen dafür, dieses zusätzlich in §1 der NGO zu verankern.

Die FDP Niederachsen begrüßt besonders die Verstärkung interkommunaler Zusammenarbeit. Sie fordert darum, neben dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit auch die NGO/NLO dahingehend zu erweitern, dass zukünftig zur rationellen und effektiven Aufgabenwahrnehmung gemeinde- und kreisübergreifende Zusammenarbeit gewünscht und vom Land gefördert wird.

Die Umsetzung der Gleichberechtigung der Frau ist auf allen Ebenen des Staates noch immer nicht voll gelungen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber auch, dass ein Beauftragtenwesen allein noch keine Gleichstellung sichert. Die FDP fordert daher alle Kommunen auf, den besten Weg für die Verbesserung der Gleichstellung der Frau selbst zu suchen. Hierzu bedarf es aus Sicht der FDP keiner landesgesetzlichen Regelung. Die Berufung von kommunalen Frauenbeauftragten ist ein Instrument des Hauptverwaltungsbeamten unter vielen, die Gleichstellung der Frau stärker in der Kommunalpolitik zu verankern. Zukünftig wird es den Räten und Kreistagen selbst überlassen, diese Position haupt-, neben-, oder ehrenamtlich zu besetzen.

Die Änderung der NGO/NLO zur Kommunalwahl 1996 hat durch Einführung des Auszählverfahrens nach d’Hondt eine Benachteiligung kleinerer Parteien und Listenverbindungen verankert. Die FDP fordert daher die Gleichgewichtung aller abgegebenen Stimmen bei der Ermittlung der Mandate, Ausschuss- und Aufsichtsratsbesetzungen und somit die Rückkehr zum Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer.

Die Bildung mehrerer Wahlbereiche zur Kommunalwahl soll erst für Gebietskörperschaften ab 30.000 Einwohnern verpflichtend werden.

Mit der Einführung der Eingleisigkeit hat sich in Niedersachsen die Position der Bürgermeister und Landräte stark verändert. Erfreulicherweise konnten sich bei den Direktwahlen auch überparteiliche Fachleute gegen Parteigrößen durchsetzen. Es ist daher aus Sicht der FDP anzustreben, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf 8 Jahre zu verlängern und somit die übergeordnete Bedeutung der Direktwahl der Verwaltungsspitze gegenüber den Wahlgängen zum Rat bzw. Kreistag zu verdeutlichen.  Die Verwaltung bzw. der Bürgermeister sind allerdinsg auch wesentlich deutlicher als bisher zu verpflichten, dem Rat, aber auch der Öffentlichkeit, regelmäßig über wichtige Vorgänge und Planungen in der Gemeinde Bericht zu erstatten.

Die FDP Niedersachsen stellt sich aber auch gleichzeitig entschieden gegen Bestrebungen, dass die Hauptverwaltungsbeamten in Samt- oder Einheitsgemeinden oder kreisangehörigen Städten Mitglieder der Kreistage werden können. Zudem befürwortet die FDP Niedersachsen die rechtlichen Bestimmungen für Nebentätigkeiten der Hauptverwaltungsbeamten analog zu § 5 Ministergesetz auszugestalten und in den Satzungen kommunlaer Unternehmen eine automatische Mitgliedschaft des Hauptverwaltungsbeamten im Aufsichtsrat zu unterbinden und die Besetzung ganz dem Rat/Kreitag zu überlassen.

Der § 55 h/1 NGO soll zudem  insoweit geändert werden, dass der Ortsvorsteher durch das Wahlvolk direkt gewählt werden soll. Der gewählten Kandidaten muß aber durch den Gemeinderat bestätigt werden.

Für Liberale bedeutet kommunale Selbstverwaltung auch zukünftig Bürgerdemokratie, nicht Bürgermeisterdemokratie. Darum sollen zukünftig auch die Mitarbeiter derjenigen Unternehmen, die mehrheitlich der Gebietskörperschaft gehören aber in privater Rechtsform betrieben werden, wie die Bediensteten der Gebietskörperschaft und ihrer Eigenbetriebe selbst das passive Wahlrecht nicht ausüben können.

Der Umfang wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen Niedersachsens muss weiter auf unverzichtbare öffentlichen Aufgaben beschränkt werden. Privat geht immer vor Staat. Wir Liberale setzen uns deshalb für eine Änderung des §108 NGL/NLO ein. Darum schlägt die FDP Niedersachsen eine Nachweispflicht der Kommunen dahingehend vor, dass der öffentliche Zweck nicht ebenso gut durch einen privaten Dritten erfüllt werden wird oder kann. Die Teilnahme öffentlicher Betriebe an dem vom Wettbewerb dominierten Wirtschaftsleben zur Gewinnerzielung soll ausgeschlossen werden. Zudem sollen die Kommunen verpflichtet werden, Leistungen, die sie nicht nachweisbar besser und wirtschaftlicher erbringen können als private Anbieter, den privaten Anbietern zu überlassen, sofern dies mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist.

Die Gemeinden, Städte und Landkreise werden verpflichtet, ihre Haushalte tatsächlich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung rechtzeitig zu beschließen und nicht willkürlich ins nächste Jahr zu verschieben. Das trägt zu Haushaltswahrheit und –klarheit bei.

Die Kommunen Niedersachsen werden auch durch die geplante Verwaltungsreform besonders gefordert. Starke Räte und Kreistage werden mit den Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam dieser Aufgabe gerecht und beweisen, dass eine starke und selbstbewusste kommunale Selbstverwaltung bürgernahe und pragmatische Lösungen produziert.