Stärkung des Ehrenamts durch die Erweiterung des „Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz“

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP im Land Niedersachsen und die Fraktion der Liberalen im Niedersächsischen Landtag werden aufgefordert, sich für die Erweiterung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes im Sinne des Ehrenamtes einzusetzen.

Die gem. § 11 Abs. III Ziff.2 Nds. Gesetz über Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits bestehende Möglichkeit, Urlaub im Rahmen des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes für ehrenamtliche Tätigkeiten in Anspruch zu nehmen, soll im Hinblick auf die Stärkung der Erlangung von Trainerlizenzen von Sportverbänden, für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Erhalt von Trainerlizenzen von Sportverbänden sowie zum Begleiten von Kinder- und Jugendfreizeiten eingetragener, gemeinnütziger Vereinen, Kirchen und Schulen sowie die wichtigen Institutionen der öffentlichen Sicherheit, wie beispielsweise Rettungsdienste oder das Technische Hilfswerk. die Möglichkeit gegeben werden, den Bildungs- / Ehrenamtsurlaub nicht nur an einem Stück nehmen zu können, sondern auch für eintägige Veranstaltungen einreichen zu können, ohne dass der Restanspruch im laufenden Jahr verfällt.