Umweltpolitik mit den Menschen – Umweltpolitik für die Menschen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Natur- und Kulturlandschaft – Lebensgrundlagen schützen

Mit ihrer Politik setzt sich die FDP für den Schutz von Natur und Umwelt in Deutschland ein. Unsere Landschaft ist geprägt durch das Jahrhunderte lange Kultivieren der Natur. Sie ist eine Kulturlandschaft, die uns Menschen ans Herz gewachsen ist. Sie ist unsere Lebensgrundlage, die wir schützen, pflegen und erhalten wollen.

Unsere Politik ist geprägt davon, dass sie den Menschen vertraut und ihnen nicht misstraut. Entsprechend gilt es, die Bürger bei ihren Bemühungen zum Schutz der Umwelt zu unterstützen und ihnen nicht bürokratische Hürden in den Weg zu stellen oder staatliche Aufseher an die Seite zu stellen.
Wir wissen sehr gut, dass die Menschen, nicht zuletzt aus Eigeninteresse, die Umwelt nachhaltig schützen wollen. Aufgabe des Staates ist es, die Menschen bei ihrer Eigeninitiative zum Erhalt der Natur zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehört auch, alle in der Natur und für die Umwelt Tätigen in ihren Bemühungen zu unterstützen und nicht nur ausgesuchte Verbände.

Nachhaltigkeit in der Umweltpolitik beschränkt sich für die Liberalen nicht nur auf den nachhaltigen Umgang mit der Natur. Vielmehr beinhaltet Nachhaltigkeit auch die wirtschaftlichen und sozialen Belange des Menschen. Weniger Bürokratie, das Sparen von Steuergeldern und der effektive Einsatz der Ressourcen auch des Staates für die Ziele des Umweltschutzes sind für die FDP somit Bestandteil einer nachhaltigen Umweltpolitik. Entsprechend setzt sich die FDP für die Entrümpelung des Umweltschutzes von überholten Vorschriften ein. Deshalb macht es Sinn, auch im Umweltschutzbereich Verordnungen generell nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen.

Umweltschutz mit und nicht gegen die Menschen

Umweltschutz kann nur mit den Menschen und nicht gegen sie erreicht werden. Dazu ist es notwendig, mit den Menschen, insbesondere denen im ländlichen Raum, für den Schutz der Umwelt zu sorgen. Viel zu lange ist in Deutschland Umweltschutz gegen die Menschen betrieben worden. Zum Bedauern der FDP wird durch die derzeitige Bundesregierung dieser Politikansatz immer noch weiter verfolgt. Die FDP stellt fest: Die Menschen müssen nicht zum Umweltschutz gezwungen werden. Es liegt im ureigenen Interesse der Menschen, die Umwelt und damit ihren Lebensraum zu schützen. Damit geht einher, dass die jeweiligen Interessen der Menschen sorgfältig abgewogen werden müssen. Für die Liberalen ist Umweltschutz kein Selbstzweck, sondern vielmehr eines von mehren Zielen, das es bestmöglich zu erreichen gilt. Entsprechend hat für uns Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis Vorrang vor verordnetem Naturschutz. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten kommt nur in Betracht, wenn anderweitig die Schutzziele nicht erreicht werden können. Durch Pflege der Landschaft bieten sich Landwirten zusätzliche Betätigungsfelder und weitere Einnahmequellen. Die Stärkung des Vertragsnaturschutzes ermöglicht in den meisten Fällen auch einen effizienteren und unbürokratischeren Umweltschutz als durch Verordnungen und Flächenkauf. Vielfach ist die schützenswerte Natur erst durch die Bewirtschaftung entstanden. Dafür gilt den Bewirtschaftern Dank und kein Misstrauen.

Privatisierung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Wasser ist die Lebensgrundlage für den Menschen. Deshalb müssen bei der Bereitstellung und Nutzung von Frischwasser und der Entsorgung von Schmutzwasser die Kriterien der Effizienz und Nachhaltigkeit erfüllt werden. Die gegenwärtigen Monopolstrukturen verhindern ein sol­ches Ergebnis. Die FDP fordert, die rechtli­chen Rahmenbedingungen für eine Liberalisierung und Privatisierung der Wasserver- und -ent­sorgung zu  schaffen.

Kostengünstige, umweltverträglich erzeugte Energie

Eine preisgünstige, sichere und saubere Energieversorgung ist Ziel liberaler Energiepolitik. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung kein zukunftsfähiges Energiekonzept hat. Die FDP ist gegen weitere Belastungen der Energiepreise durch Abgaben oder Steuern, weil diese die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährden. Die FDP tritt für einen technologieoffenen Energiemix ein, weil nur er die sichere und preisgünstige Energieversorgung unserer Wirtschaft garantiert. Dazu gehören auch die erneuerbaren Energien.

Aus Sicht der FDP macht die Nutzung erneuerbarer Energien nur Sinn, wenn sie auf lange Sicht wirtschaftlich rentabel sind. Ihren bisherigen Anteil an der Energieproduktion konnten erneuerbare Energien nur erreichen, weil sie mittels massiver Einspeisevergütungen von Stromkunden subventioniert werden. Diese Subventionierung darf nach Ansicht der FDP längerfristig nicht auf dem heutigen Niveau bleiben. Denn während mit Subventionen, ähnlich wie seinerzeit beim Kohlepfennig, zwar Arbeitsplätze in einer Industrie gesichert werden, sorgen sie durch überhöhte Strompreise für eine Mehrbelastung von Industrie und Handwerk insgesamt. Die Einspeisevergütungen sind zurückzuführen. Es darf z.B. nicht sein, dass unrentable Windkraftwerke an windarmen Standorten mit Hilfe der Einspeisevergütungen rentabel werden. Wir fordern mehr Wettbewerb auch bei der Förderung der erneuerbaren Energien.

Wir nehmen es auch nicht hin, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen von Betreibern mit Hilfe des Baugesetzbuches quasi erzwungen werden kann. Die FDP macht sich für eine Änderung des Baugesetzbuches stark, die es ermöglicht, ausgewogen zwischen den Interessen der Anlagenbetreiber und denen der Nachbarschaft abzuwägen.

Die FDP fordert den Deutschen Bundestag auf, § 35 Baugesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen aufgehoben wird. Die Kommunen müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Entwicklung der Windenergie in ihren Gebieten wirksam zu steuern. Dazu fordert die FDP die Möglichkeit einer unbefristeten Veränderungssperre (§15 BauGB) für Flächennutzungspläne und die Möglichkeit, Entscheidungen über Bauanträge für Windkraftanlagen auf zwei Jahre auszusetzen. Ferner fordert die FDP, dass im Bundesbaugesetz klargestellt wird, dass die Nutzungsentschädigung des § 42 BauGB nicht für Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen gilt. Damit würde ausgeschlossen, dass Schadenersatzforderungen- berechtigt oder nicht- von Windkraftplanern gegenüber den kommunalen Entscheidungsträgern als Druckmittel eingesetzt werden können. Zu Sicherstellung der Planungshoheit der Kommunen soll bei begründetem Verdacht auf  willkürliche Teilung des Windparks in kleine Teilvorhaben, die unter erleichterten Bedingungen genehmigungsfähig sind, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend notwendig sein.

Wir wollen verhindern, dass die kommunale Planungshoheit durch gezielte Aktionen von Windkraftplanern unter Ausnutzung bestehender gesetzlicher Möglichkeiten ausgehebelt wird. Windkraftanlagen sollten aus Sicht der FDP nur an Standorten realisiert werden, die einen wirtschaftlichen Betrieb erwarten lassen und die das Landschaftsbild nicht gravierend beeinträchtigen sowie Mensch und Natur nicht stören.

Um die erneuerbaren Energien weiter zu stärken und ihre Gewinnung effektiver zu gestalten, setzt sich die FDP weiterhin für die Förderung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich ein. Wir treten für den Einsatz modernster Kraftwerke ein, die das Klima und die Umwelt so gering wie möglich belasten.

Endlagerfrage entscheiden

Für die FDP gehört es zur Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit, dass jede Generation die von ihr verursachten Umweltschädigungen so weit wie möglich beseitigt. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung  gegen den Rat von Sachverständigen nur noch ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle anstrebt. Dieser ideologisch begründete Strategiewechsel verursacht nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes Mehrkosten in Milliardenhöhe für die deutschen Energieverbraucher, schädigt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und verzögert die Lösung der Endlagerfrage auf Jahrzehnte.

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, baldmöglichst eine Lösung der Endlagerfrage für radioaktive Abfälle herbeizuführen. Die teuere Zwischenlagerung darf nach Ansicht der FDP nicht dazu führen, dass sich die heute Verantwortlichen vor der Lösung des Problems drücken oder das Problem bewusst nicht lösen, um daraus auch weiterhin politisches Kapital zu schlagen.
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, sich nicht länger einer sachgerechten Lösung der Endlagerfrage zu entziehen. Dies ist der Bund in gesamtstaatlicher Verantwortung auch den Menschen in den Regionen in Deutschland schuldig, in denen mögliche Endlagerstandorte liegen. Die Jahrzehnte lange Unsicherheit über die Eignung von Standorten darf nicht unnötig in die Länge gezogen werden. 

Umweltbildung als Zukunftsinvestition

Wir wollen den Menschen die Natur, die es zu schützen gilt, näher bringen. Nur wer die Natur kennt, wird ihren Wert zu schätzen wissen. Daher setzt sich die FDP für eine aktive Umweltbildung sowie die Aufhebung unsinniger Betretungsverbote in Naturschutzgebieten ein. Nur in Brutzeiten und in speziellen Fällen, in denen das Schutzziel anders nicht erreicht werden kann, sollten Betretungsverbote aufrechterhalten werden. Wir verstehen den Menschen als Teil der Natur und nicht als Störfaktor.
Öko-Tourismus und die Öffnung und Vermarktung unserer schönen niedersächsischen Landschaft und Artenvielfalt tragen mehr zu Umweltbewusstsein bei als Ge- und Verbote. Entsprechend fordern wir, den ländlichen Raum und die Nationalparke durch gezielte Tourismuswerbung stärker ins Blickfeld zu rücken.