Christian Dürr: Europäische Zentralbank darf nicht dauerhaft die Probleme der Euro-Zone lösen

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr gab zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihenkäufen der EZB folgendes Statement ab:

Christian Dürr MdB

„Ich begrüße dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich, weil es von der Europäischen Zentralbank das fordert, was wir schon lange gesagt haben, nämlich eine stärkere Abwägung der Verhältnismäßigkeit seiner Maßnahmen. Es ist so, dass dieses Staatsanleihenkaufprogramm seit 2015 läuft, mittlerweile 2,3 Billionen Euro verschlungen hat und klar ist jetzt auch, dass die Risiken nicht angemessen abgewogen waren. Nach dem Urteil steht fest: Die Europäische Zentralbank darf nicht dauerhaft die Probleme der Euro-Zone lösen. Und wir stellen jetzt gerade in der Corona-Krise fest […]: Wer zu Hause solide wirtschaftet, der ist auf solche Programme nicht angewiesen, das heißt, der Ausgangspunkt sind überschuldete Staaten. Das müssen wir in Zukunft dringend verhindern. Deswegen besteht die FDP-Fraktion auch auf der Schuldenbremse und hat sie gegen Angriffe immer verteidigt. Der nächste Schritt, also die Lehren der Politik aus diesem Urteil, muss jetzt sein, dass wir uns das Mandat der Europäischen Zentralbank genauer anschauen, dass wir auch eine Reform dieses Mandats einleiten, es präzisieren und genauer fassen [...] Von daher ist das für mich heute auch ein starkes Signal für Europa. Denn ganz klar ist, dass wenn Staaten zu Hause überschuldet sind, dass sie das nicht auf andere Mitgliedstaaten übertragen können, dass sie nicht andere Mitgliedsstaaten in Haftung nehmen können. Insofern auch ein gutes Signal für den Zusammenhalt in Europa und für die Solidität der Staatsfinanzen der Euro-Zone. […]“