Christian Grascha: Schuldenbremse ist lediglich schlechte Abschrift des Grundgesetzes – Schuldenabbau muss Verfassungsrang bekommen

Dem haushaltspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Grascha, geht der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf für eine Schuldenbremse nicht weit genug.

Christian Grascha MdL

„Wir warten seit siebzehn Monaten auf eine innovative Lösung zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Eine Abschrift des Grundgesetzes, und dann auch noch eine schlechte“, kritisiert Grascha. Außerdem versuche der Finanzminister zu Unrecht, es als Ergebnis seiner Konsolidierungsbemühungen zu verkaufen, dass die Schuldenbremse schon jetzt erreicht wird. „Es gibt keinen Grund, sich dafür selbst auf die Schulter zu klopfen. Der Grund liegt einzig im Rekordsteueraufkommen und den derzeit historisch niedrigen Zinsen. Ihr Anteil, Herr Minister Hilbers, liegt bei Null Komma Null, um das ganz deutlich zu sagen“, so Grascha.

Die Schuldenbremse werde sich nicht unter den aktuell herrschenden, traumhaften Rahmenbedingungen beweisen, sondern dann, wenn nicht nur Ausgabenprogramme auf der Tagesordnung stünden, sondern Sparsamkeit. Die Schuldenbremse allein gehe daher nicht weit genug. „Wir wollen, dass der Schuldenabbau Verfassungsrang bekommt. Wir müssen der moralischen Verantwortung den kommenden Generationen gegenüber gerecht werden. Wir dürfen Ihnen keine Fesseln anlegen, indem wir ihnen einen Berg Schulden hinterlassen, sondern wir müssen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume für eine selbstbestimmte Zukunft ermöglichen. Deshalb brauchen wir den Tilgungsturbo“, fordert Grascha.

Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einer ersten Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Schuldenbremse in Niedersachsen debattiert.