Beschluss
Änderung des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Das niedersächsische Katastrophenschutzgesetz, vornehmlich der § 14 Abs. 2, ist dahingehend zu ändern, dass private Unternehmen, die die Notfallrettung oder den qualifizierten…
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