Abstand von Windkraftanlagen zum Siedlungsbau

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP-Landtagsfraktion und der Landesvorstand werden aufgefordert, bei der Landesregierung auf eine gesetzliche Regelung zu drängen, die den 10-fachen Mindestabstand der Gesamthöhe (bis zur Narbenhöhe) der Windenergieanlagen zum Siedlungsbau festschreibt. Ausnahmen dürfen nur mit Zustimmung der unmittelbar betroffenen Bürger zulässig sein. Gleichzeitig wird die Landesregierung aufgefordert, eine Studie über mögliche Gesundheitsgefahren von Wundkraftanlagen in Auftrag zu geben. Der von der Landesregierung  angekündigte Erlass ist abzulehnen.