Änderung der Landesgeschäftsordnung
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die Landesgeschäftsordnung wird wie folgt geändert und neu gefasst:
§ 8 Überweisung von Anträgen
Der Landesparteitag kann jeden Antrag ohne Aussprache durch einen mit Zweidrittelmehrheit
gefassten Beschluss an den Landeshauptausschuss oder an den Landesvorstand oder an die FDP- Landtagsfraktion, der Landeshauptausschuss kann jeden bei ihm eingehenden Antrag durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss an den Landesvorstand oder die FDP- Landtagsfraktion zur Erledigung überweisen.