Änderung der Landesgeschäftsordnung

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Landesgeschäftsordnung wird wie folgt geändert und neu gefasst:

§ 8 Überweisung von Anträgen

Der Landesparteitag kann jeden Antrag ohne Aussprache durch einen mit Zweidrittelmehrheit
gefassten Beschluss an den Landeshauptausschuss oder an den Landesvorstand oder an die FDP- Landtagsfraktion, der Landeshauptausschuss kann jeden bei ihm eingehenden Antrag durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss an den Landesvorstand oder die FDP- Landtagsfraktion zur Erledigung überweisen.