Änderung der Landessatzung

Der Landesparteitag hat beschlossen:

In § 7 der Geschäftsordnung zur Landessatzung wird nach Absatz 4 der folgende neue Absatz eingefügt:

(5) Der Landesvorstand kann einen der nach Absatz 3 oder Absatz 4 Satz 1 zugeleiteten Anträge als Leitantrag bezeichnen und bestimmen, wann er als eigener Tagesordnungspunkt behandelt werden soll.

Die bisherigen Absätze 5 und 6 erhalten die neuen Nummern 6 und 7.

In den neuen Absatz 6 wird in Satz 1 nach dem Wort „Anträge“ eingefügt:

, mit Ausnahme des Leitantrages nach Absatz 5,