Änderung der §§ 59 (2) der Niedersächsischen Gemeindeordnung und 53 (2) der Niedersächsischen Landkreisordnung
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Kreisausschusses sind zukünftig wie die der Ausschüsse des Rates und des Kreistages in einen öffentlichen und, soweit ein Bedarf besteht, in einen nichtöffentlichen Teil zu gliedern. Hierbei sind alle in öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse vorbereiteten Beschlussvorschläge und in öffentlichen Sitzungen des Rates und es Kreistages zu fassenden Beschlüsse ebenfalls im öffentlichen Teil des Verwaltungsausschusses oder des Kreisausschusses zu beraten und zu beschließen. Die §§ 59 (2) der Niedersächsischen Gemeindeordnung und 53 (2) der Niedersächsischen Landkreisordnung sind entsprechend zu ändern.