Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des §11 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes bzgl. einer Erhöhung der Altersgrenze von aktiven Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren einzusetzen.