Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die FDP Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des §11 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes bzgl. einer Erhöhung der Altersgrenze von aktiven Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren einzusetzen.