Anpassung des Umlagebetrages

Der Landesparteitag hat beschlossen:

  •  § 5 Abs (1) der Finanz- und Beitragsordnung soll wie folgt angepasst
     werden:

 Die Kreisverbände sind verpflichtet, an den Landesverband ab dem 01.01.2025
 monatlich 3 Euro je Mitglied abzuführen. Ist das Mitglied Schüler, Student,
 Auszubildender und zugleich Mitglied der Jungen Liberalen, beträgt der
 monatliche abzuführende Betrag 1,80 Euro.