Anwendung des Wettbewerbsrechts für gesetzliche Krankenkassen / Änderung von § 69 Abs. 2 SGB V
Der Landesparteitag hat beschlossen:
§ 69 Abs. 2 SGB V ist dahingehend zu ändern, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) schrittweise auch auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden ist.
Die FDP Niedersachsen unterstützt eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene.