Automatische Mitgliedschaft im Landesvorstand
Der Landesparteitag hat beschlossen:
§18 Abs. 1 der Landessatzung erhält folgende Fassung:
- Der Landesvorstand besteht aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand, nämlich
a. dem Landesvorsitzenden,
b. drei stellvertretenden Vorsitzenden,
c. dem Landesschatzmeister,
d. drei Beisitzern,
e. dem Generalsekretär, der vom Landesparteitag auf Vorschlag des Landesvorsitzenden gewählt wird. - 26 weiteren Beisitzern.
- dem geschäftsführenden Vorstand, nämlich