Blockade der Strafverfolgung durch Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU)

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die FDP Niedersachsen spricht sich auf Landes- und Bundesebene gegen die Übererfüllung der Richtlinie (EU) 2016/1919 und mithin gegen die obligatorische Vorverlagerung der Pflichtverteidigung im Strafverfahren bis in das Ermittlungsverfahren hinein aus. Keinesfalls darf einem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren die freie Entscheidung über die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes genommen werden. Die effektive Strafverfolgung würde durch die hiermit einhergehende Blockade der ermittelnden Behörden unverhältnismäßig eingeschränkt werden.