Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes – für Transparenz, Akzeptanz und Legitimität

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Karenzzeitregelung für Minister und Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre, Bundes- und Landesminister sowie Ministerpräsidenten und Bundeskanzler stellen neben der Ministerialbürokratie und den Parlamentariern die Hauptadressaten lobbyistischer Prozesse dar. Mithin erscheint es geboten, für diese exponierten Politiker eine angemessene Karenzzeit zu formulieren, insofern das ehemalige politische Amt in einem Zusammenhang mit einer folgenden wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hierbei ist auf Basis des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Karenzzeit festzulegen, die der Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Beschäftigung ebenso Rechnung trägt wie dem Recht der Betroffenen auch nach einem politischen Spitzenamt einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Die aktuelle 18-Monatsregelung im Bund halten die Freien Demokraten für ausreichend. Jedoch sollte die Entscheidung über die Zulässigkeit einer neuen Tätigkeit zukünftig nicht mehr von der Bundesregierung, also von dem Verfassungsorgan getroffen werden, dem der Betroffene vorher angehört hat, sondern der Deutsche Bundestag bzw. auf Landesebene der Landtag ein entsprechendes Votum treffen. Auch ist im Rahmen der Karenzzeit ein Übergangsgeld zu zahlen.  

Eine Ausweitung der Karenzzeitregelungen auf Abgeordnete und Beamte lehnen die Freien Demokraten ab. Ein unabhängiger Abgeordneter ist mithin nicht nur derjenige, der sich beim Umgang mit Interessenverbänden integer verhält, sondern der im Zweifel wirtschaftlich nicht auf eine persönliche Wiederwahl angewiesen ist und auch in einem außerparlamentarischen beruflichen Umfeld tätig werden kann. Zudem sind im Beamtenrecht bereits vergleichsweise strikte Vorgaben beim Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft zu verzeichnen.