Ergänzung der Nds. Verfassung Absatz 4 – Recht auf Bildung und Schulwesen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die niedersächsische FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Aufnahme eines neuen Absatzes in Artikel 4 – Recht auf Bildung, Schulwesen – der niedersächsischen Verfassung mit dem Wortlaut „Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache“ einzusetzen.