Europaweiter Behindertenausweis
Der Landesvorstand hat beschlossen:
Die Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Anliegen und durch Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 fest im Grundgesetz verankert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Zur Umsetzung dieses Prinzips sind Regelungen zum Nachteilsausgleich nötig. Grundlage hierfür ist u. a. der Schwerbehindertenausweis. Dieser hat jedoch außerhalb der deutschen Grenzen keine Gültigkeit. Jedoch erkennen die Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention, zu denen auch Deutschland zählt, die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit an und verpflichten sich dazu, geeignete und wirksame Maßnahmen zu treffen (Artikel 32 BRK). Der Landesvorstand fordert die FDP-Fraktion im Europäischen Parlament auf, sich für die Umsetzung eines europaweiten Behindertenausweises einzusetzen und auf eine Rechtsangleichung in allen europäischen Ländern hinzuwirken.