Eurostat / Erfassung von staatlichen Bürgschaften und Garantien zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Eurostat, das statistische Amt der EU-Kommission, hat bei der Veröffentlichung der staatlichen Schuldenquoten zur Kontrolle der Maastricht-Kriterien auch die Bürgschaften und Garantien (d.h. Eventualverbindlichkeiten) jedes Mitgliedstaates des Euro-Raums ergänzend auszuweisen. Hierfür ist ein geeignetes Risiko-Klassensystem zu entwickeln. Ergänzend ist die Summe der im Vorjahr in Anspruch genommenen Bürgschaften und Garantien anzugeben.