Familienorientierter Vollzug
Der Landesvorstand hat beschlossen:
Ein wesentliches Element zur Verhütung von wiederholter Kriminalität ist die Resozialisierung. Maßgeblicher Faktor ist dabei die Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Bindungen. Gleichzeitig stellt die Inhaftierung aber auch eine starke Belastung für die betreffenden Familien dar. Zur Aufrechterhaltung der Beziehung sowie die Wahrnehmung beiderseitiger Verantwortung bedarf es deshalb der Unterstützung der Haftanstalt. In der Praxis wird dies jedoch abhängig von Kapazitäten und persönlicher Einstellung der Anstaltsleitung unterschiedlich gehandhabt.
Stand heute fehlen über 200 Bedienstete im Strafvollzug in Niedersachsen, was sich auch negativ auf den familienorientierten Vollzug auswirkt.
Wir wollen den Mutter-Kind-Vollzug zu einem Eltern-Kind-Vollzug weiterentwickeln. Die Rechtsgrundlage § 73 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz („Mütter mit Kindern“) soll geschlechtsneutral gefasst werden. Außerdem soll eine Norm geschaffen werden, die die Vorhaltung einer Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Niedersachsen regelt.
Aktuell dürfen unter strengen Voraussetzungen nur weibliche Häftlinge ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihrem Kind im sogenannten Mutter-Kind-Vollzug verbringen. Einerseits soll durch den Eltern-Kind-Vollzugs verhindert werden, dass ein Kind durch Fremdunterbringung und Bindungsabbruch zum inhaftierten Elternteil psychischer Schäden erleidet. Andererseits erhöht der Eltern-Kind-Vollzugs das Resozialisierungspotential der Häftlinge.
Wir Freie Demokraten finden: Ob es sich bei der inhaftierten, einzigen Hauptbezugsperson um den Vater oder die Mutter handelt, darf keinen Unterschied machen. Entscheidend ist alleine die Intensität der Eltern-Kind-Beziehung in der Abwägung zu alternativen Unterbringungsmöglichkeiten. Dabei muss das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen.