Finanziellen Gestaltungsspielraum für den Mittelstand verbessern
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Für die Übergabe an die zuständigen politischen Gremien der FDP folgende Beschlüsse zu fassen:
- Einzelunternehmern und Personengesellschaften sollen den alten Bilanzierungsspielraum durch die Bildung von fortschreibbaren Ansparabschreibungen zurückerhalten.
- Die degressive Abschreibung in den ersten 3 Jahren soll weiter für alle Unternehmen erhalten bleiben.
- Bei GbR, OHG und KG sind vielfach mehr als ein Unternehmer tätig. Die Gewinngrenze für Ansparabschreibungen liegt bis Ende 2010 im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei 200.000,-€ pro Unternehmen. Danach soll die Gewinngrenze auf 100.000,-€ pro Unternehmen gesenkt werden. Die Gewinngrenze soll in Zukunft aber pro Unternehmer in den oben genannten Gesellschaftsformen gelten.
- Die derzeitige Praxis der steuerlichen Behandlung von thesaurierten Gewinnen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist zugunsten einer Eigenkapitalstärkung weiterzuentwickeln.