Für starke Kommunen in Niedersachsen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Kommunen sind das Rückgrat der Demokratie. Die Stärkung dieser Ebene ist daher im ureigenen Interesse liberaler Landespolitik. Derzeit scheint jedoch das Tischtuch zwischen der kommunalen Eben und dem Land zerrissen. Die FDP will dieses Verhältnis wieder verbessern und hat dabei drei Grundpfeiler im Blick:

1. Stärkung der Finanzsituation der Kommunen

Zur Verbesserung der Finanzsituation vor Ort fordert die FDP die Landesregierung auf, die Kosten für die Flüchtlingsbetreuung zeitnaher und umfassend zu erstatten. Derzeit leisten die Kommunen und die Ehrenamtlichen vor Ort die Hauptarbeit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Das Land muss daher die vor Ort entstandenen nachgewiesenen Kosten für Unterbringung, Versorgung, medizinische Betreuung, Spracherwerb und Integration unmittelbar erstatten. Es darf nicht länger sein, dass die Kommunen diese Kosten für zwei Jahre vorfinanzieren.

Wir Freien Demokraten wollen den Städten und Gemeinden mehr Rechte und Verantwortung für die Gestaltung der Steuereinnahmen geben. Hierzu soll die Gewerbesteuer durch einen eigenen Hebesatz auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer und eine deutlich höhere Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer ersetzt werden.

Die Steuern, die von den Kommunen erhoben werden können, werden im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz abschließend festgelegt. Neue Bagatellsteuern werden so ausgeschlossen.

Die FDP tritt für ein Ende der Erhöhungsspirale bei Grund- und Gewerbesteuer ein. Die permanente Erhöhung auf Druck der Kommunalaufsichtsbehörde zur Angleichung an den kommunalen Durchschnittssteuersatz ist ein steuerpolitischer Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt. Der Landesbeitrag zum kommunalen Finanzausgleich ist zu erhöhen.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer künftig voll bei den Gemeinden verbleiben und nicht mehr in den Ausgleichsmechanismen berücksichtigt werden.

Wir Freien Demokraten wollen eine Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz. Bund und Länder werden so verpflichtet, jede Aufgabe angemessen zu finanzieren, die sie den Kommunen übertragen. Dabei soll es dem Bund möglich sein, den Kommunen das Geld für zusätzliche Aufgaben direkt und ohne den Umweg über die Länder zur Verfügung zu stellen.

2. Stärkung des Ehrenamts in den Kommunen

Das politische Ehrenamt soll nach dem Willen der Freien Demokraten in seiner Kontrollfunktion gegenüber dem Hauptamt gestärkt werden. Ihm sollen daher erweiterte Einsichtsrechte in den Betrieb der laufenden Verwaltung gewährt werden. Sofern auf Kapitalgesellschaften, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, kommunale Aufgaben übertragen werden, ist die Information aller Fraktionen durch kommunale Gremien sicher zu stellen, um die Kontrollrechte ausüben zu können.
Das Akteneinsichtsrecht soll auch einzelnen Ratsmitglieder / Abgeordneten und nicht nur Fraktionen oder Gruppen zustehen. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz soll dahingehend geändert werden.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass Parteien und Wählergruppen, ähnlich wie bei der Europawahl, eigenständig entscheiden können, ob sie eine Gesamtliste für das Wahlgebiet aufstellt, oder ob sie die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche nutzt. Vorgaben des Landes zur Zusammensetzung der Wahllisten lehnen die Freien Demokraten entschieden ab.

Das Ehrenamt in den Vereinen und Verbänden, sei es im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich, muss weiter gefördert werden; diese ehrenamtlichen Strukturen sind als elementarer Pfeiler der örtlichen Gemeinschaft anzuerkennen. Dazu gehört auch, dass die Förderung der Vereinsarbeit, möglich bleiben muss. Finanzielle Förderbeträge als freiwillige Leistung darf auch bei nicht ausgeglichenem Haushalt von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet werden. Der von den Vereinen ganz oder überwiegend im Ehrenamt erbrachte Mehrwert geht regelmäßig weit über den kommunalen Finanzanteil hinaus.

3. Mehr Bürgernähe und Transparenz in den Kommunen

Die Ausgabenwünsche der Politik und der Bürger müssen sich an den Einnahmen orientieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Bürgerrinnen und Bürger frühzeitig durch regelmäßige Bürgerversammlungen in die Haushaltsdiskussionen mit einzubinden. Mischfinanzierungen von Investitionen, die durch Land, Bund und EU gefördert werden, sind kritisch zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Folgekosten meist nur von der Kommune zu tragen sind.

Direkte Demokratie kann vor Ort eine gute Ergänzung zur indirekten Vertretung der Bevölkerung durch die Ratsmitglieder sein. Wir Freien Demokraten unterstützen daher die Pläne für eine Überarbeitung dieses Bereichs im Kommunalverfassungsgesetz. Unser Ziel ist es, die Quoren zur Zulassung und zur Gültigkeit eines Bürgerbegehrens zu senken. Ferner sollte über eine Erweiterung des Themenkatalogs nachgedacht werden. Die vorgesehene Streichung des verpflichtenden Finanzierungsvorschlags lehnen wir jedoch ab. Die FDP Niedersachsen fordert eine verbindliche Regelung für Kommunalparlamente, die den Bürgern bei wichtigen Entscheidungen ein Anhörungsrecht einräumt. Hierfür müssen unmittelbar bei der Diskussion noch vor den Ratsbeschlüssen/-Abstimmungen kurze Bürgerbeteiligungen ermöglicht werden.

Bürger werden beim Ausbau der Straßen an denen sie leben zu einer Kostenbeteiligung herangezogen, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Bauausführung haben. Diese Straßenausbaubeiträge werden von vielen Menschen als ungerecht empfunden und können Höhen erreichen, die Anlieger in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Die FDP fordert daher eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen und eine Finanzierung der Ausbaumaßnahmen aus allgemeinen Steuermitteln. Auch die Erhebung wiederkehrender Beiträge lehnt die FDP als zu bürokratisch ab, denn die Bürger zahlen über die Grundsteuern für den anliegenden Grundbesitz. Der Wegfall der komplizierten Berechnungsmethoden nach Straßenausbaubeitragssatzung spart daher Bürokratie.

Transparenz muss auch für die Besoldung und Alimentierung von kommunalen Wahlbeamten gelten. Wir Freien Demokraten fordern daher die Überalimentierung von ehemaligen kommunalen Wahlbeamten zurückzufahren und die Regelungen an das Niedersächsische Abgeordnetengesetz anzupassen. Demnach würden Hauptverwaltungsbeamten nach dem Ausscheiden aus dem Amt keine Sofortrente mehr enthalten, sondern ein maximal einjähriges Übergangsgeld. Die Pensionszahlung setzt dann mit der Vollendung des 67. Lebensjahrs ein.

Wir Freien Demokraten wollen eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes hinsichtlich Aufsichts- und Verwaltungsgremien kommunaler Unternehmen. Die Anzahl der Mandate pro Person soll begrenzt und jede Person zur Offenlegung der Aufwandentschädigung verpflichtet werden. Darüber hinaus wollen wir eine Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsgremien durch Entsendung von fachlich geeigneten Personen.