Generelles Umbruchverbot in Natura 2000-Gebieten verhindern

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Bundesregierung plant, ein generelles Verbot des Umbruchs von Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten einzuführen. Dieses Verbot soll unabhängig vom jeweiligen Schutzstatus des Gebietes gelten. Ein solch generelles Umbruchverbot würde zu einer erheblichen Benachteiligung der Landwirte in den be-troffenen Gebieten führen und den Weg des kooperativen Naturschutzes verlassen. Zudem ist das Verbot auch fachlich abzulehnen, da es unter anderem einen Pflegeumbruch beinhalten würde, der für den Erhalt von Dauergrünland unerlässlich ist. Speziell die Weidekuhhaltung wäre bei einem generellen Verbot des Pflegeumbruchs kaum noch möglich. Somit müssten viele Landwirte in den betroffenen Gebieten ihren Beruf aufgeben.

Aus europarechtlichen Gründen sind die Pläne der Bundesregierung nicht notwendig. Während das EU-Recht die Mitgliedstaaten lediglich zu einer Identifizierung besonders umweltsensiblen Dauergrünlands  in den Natura-2000-Gebieten verpflichtet, hätte die von der Bundesregierung beabsichtigte Regelung eine pauschale Einstufung des gesamten Grünlandes als umweltsensibel zur Folge. Der Landparteitag lehnt ein generelles Umbruchverbot in Natura 2000-Gebieten ab und fordert den Lan-desvorstand und die Landtagsfraktion auf, sich für eine fachlich begründete Einstufung von umweltsensib-len Dauergrünlandstandorten einzusetzen.