Handwerksrecht liberalisieren - Einschränkung im Reisegewerbe abbauen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Ein Handwerker oder sonstiger Dienstleister im Reisegewerbe, der über eine Reisegewerbekarte verfügt und über dessen persönliche Zuverlässigkeit demnach kein Zweifel besteht, kann für seine Leistungsangebote werben, Angebote unterbreiten und Aufträge annehmen auf jede Weise, die auch für stehende Gewerbe zulässig ist.