Hochschulfinanzierung „Drei-Säulen-Modell“
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Gut ausgestattete, leistungsfähige Hochschulen liegen im Interesse von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ebenso wie im Interesse jedes einzelnen Studierenden. Deshalb fordert die FDP Niedersachsen ein Drei-Säulen-Modell zur Finanzierung der Hochschulen:
I. Staatliche Grundfinanzierung durch Bildungsgutscheine
Der Staat stellt die Grundfinanzierung der Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, aus Steuermitteln sicher. Er schließt mit den Hochschulen Zielvereinbarungen ab, in denen transparente Kriterien der Grundfinanzierung festgelegt werden. Zentrales Kriterium ist die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit („Bildungsgutscheine“), weil so der Wettbewerb der Hochschulen um die Studierenden optimal unterstützt wird. Weitere Kriterien sind der Anteil erfolgreicher Studienabschlüsse, sowie die mittels Evaluation festgestellte Qualität von Forschung und Lehre. Zusätzlich können Sonderfaktoren, die allgemeine Staatsziele oder spezielle Aufgaben einzelner Hochschulen betreffen, berücksichtigt werden.
II. Studiengebühren
Die Studierenden leisten einen Beitrag zu den Kosten ihres Studiums in Form von Studiengebühren.
- Niemand darf aus finanziellen Gründen an einem Studium gehindert sein. Deshalb muss jedem Studierenden ermöglicht werden, für die Studiengebühren Kredite zu erhalten, die erst nach dem Eintritt in das Berufsleben getilgt werden („nachlaufende Studiengebühren“). Die Kredite werden staatlich garantiert und von privaten oder öffentlichen Kreditinstituten verwaltet.
- Den Hochschulen wird freigestellt, Studierende wegen besonders guter Studienleistungen von den Studiengebühren zu befreien.
- Jede Hochschule kann die Höhe ihrer Studiengebühren selbst festlegen. Dadurch können die Hochschulen ihr Profil im Wettbewerb untereinander verdeutlichen.
- Die Studiengebühren verbleiben in voller Höhe bei den Hochschulen und dürfen nicht zu einer Verminderung der staatlichen Grundfinanzierung führen.
- Die Hochschulen werden aufgefordert, geeignete Stipendienmodelle in Kooperation mit Stiftungen und Unternehmen der Wirtschaft zu entwickeln.
III. Drittmittel
Drittmittel stellen nicht nur eine Finanzquelle, sondern auch ein wesentliches Element des Wettbewerbes zwischen den Hochschulen in Forschung und Lehre dar.
Die Hochschulen sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Lehre und Forschung langfristig eigenes Vermögen bilden. Einen Teil der Einnahmen aus Studiengebühren soll jede Hochschule zu diesem Zweck verwenden dürfen. Stiftungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind so zu verändern, dass es für Privatpersonen und Unternehmen attraktiver als bisher wird, Hochschulen finanziell zu unterstützen.