Hochschulstruktur ändern – Eliten an Hochschulen ermöglichen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die Globalisierung und zunehmende Europäisierung wesentlicher Lebensbereiche in Deutschland erfordert u.a. eine Anpassung der Hochschulstruktur an internationale Standards auch in Niedersachsen, um in der Ausbildung akademischer Berufe und der wissenschaftlichen Forschung wettbewerbsfähig zu bleiben. Die niedersächsischen Hochschulen sollen daher die Freiheit haben, sich für folgendes Modell zu entscheiden:
- Erhebung von frei festzusetzenden Studiengebühren (auch nachgelagert)
- Auswahl der Studierenden anhand von Aufnahmeprüfungen (d.h. nicht ZVS-gebunden)
- Gliederung der Lehre (Curriculum) in ein Grundstudium (Abschluss: Bakkalaureat/Bachelor), ein Hauptstudium (Abschluss: Magister/Master) und ein Promotionsstudium (Doktorgrad)
- Stärkung des Forschungspotenzials durch enge, vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit ortsnahen Forschungsinstitutionen
- Einwerbung von Finanzmitteln durch die Hochschule bei nationalen und internationalen Förderorganisationen, Wirtschaftsunternehmen und privaten Spendern
- Freiheit bei der Professoren-Bezahlung
- Autonomie bei der Personal- und Mittel-Verwendung und -Verwaltung (mit der Möglichkeit, Vermögen zu bilden)
- freie Wahl der Rechtsform (entweder privat, z.B. als e.V., gemeinnützige GmbH, Stiftung, oder öffentlich, z.B. als Landesbehörde, Stiftung öffentlichen Rechts)
Diejenigen niedersächsischen Hochschulen, die selbiges wollen, sollen hierdurch die Chance haben, internationale Spitzenhochschulen zu sein und wissenschaftliche Eliten auszubilden. Dies lässt sich nicht durch Planwirtschaft erreichen, sondern nur im Wettbewerb.