Jagdzeiten für Wildgänse zur Vermeidung übermäßiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verlängern
Der Landesvorstand hat beschlossen:
In einigen Regionen Deutschlands vermehren sich die Wildgansbestände exponentiell. Sie haben sich teilweise innerhalb weniger Jahre vervielfacht. Die Tiere richten dadurch auf landwirtschaftlichen Flächen zunehmend erhebliche Fraß-, Tritt- und Kotschäden an. Die Schäden begrenzen sich jedoch nicht ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. In Teichen und Seen leidet die Wasserqualität und angrenzende Ufer- sowie Böschungsbereiche werden durch den Kot der Tiere unbetretbar.
Die größten Schäden bei zunehmender Populationsdichte der Wildgänse verursachen nicht die Brutpaare, sondern die nicht brütenden Tiere. Dabei handelt es sich sowohl um Jungtiere, die noch nicht geschlechtsreif sind, als auch um Alttiere, die nicht mehr geschlechtsreif sind. Diese Gänse brüten nicht, sondern leben in sogenannten Trupps und verursachen durch Äsung und Verkotung auf den Feldern massive Schäden innerhalb des Habitats. Dabei richten sie vor allem in den Monaten März bis Juni große Schäden an, weil die zu dieser Zeit ausgesäten Ackerfrüchte wie Zuckerrüben und Mais noch sehr klein sind und es sich um den maßgeblichen Wachstumszeitraum von Wintergetreide und -raps handelt. Anders die Brutpaare: Sie befinden sich in der Brutzeit getrennt von den nicht brütenden Tieren zum Beispiel im Uferbereich von Seen und leben relativ vereinzelt. Sie richten im Frühjahr lediglich geringe Schäden auf den Feldern an, denn sie ernähren sich zu dieser Zeit im Wesentlichen von Uferbewuchs.
Non-letale Vergrämungsmethoden sind in den meisten Fällen wegen schnell eintretender Gewöhnungseffekte und der großen Anzahl der Tiere auf den Äckern nicht geeignet, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden. Hingegen kann eine kurzzeitige Bejagung im Sinne einer letalen Vergrämung der nicht brütenden Tiere in den Monaten März bis Juni zu einer deutlichen Minderung der Schäden auf den Äckern führen, während sie auf die Populationsdichte und die Bestandsstärke der Tiere keinen spürbaren Einfluss hat.
Aufgrund der unterschiedlichen Verhaltensweisen und Aufenthaltsorte brütender und nicht brütender Tiere können Jäger die Wildgänse im Frühjahr sicher unterscheiden. Auch sind in dieser Zeit die Gänse in ihrer Art unzweifelhaft einzuordnen. Vor allem sind keine durchziehenden Wildgänse vorhanden, sodass eine Verwechslung mit stark bedrohten Gänsearten nahezu ausgeschlossen ist. Somit ist eine gezielte Bejagung der nicht brütenden Tiere mit dem Ziel der vorübergehenden Vergrämung sowie der Vermeidung übermäßiger Wildschäden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes und unter Tierschutzaspekten sachgerecht. Die Jagdzeiten für Grau-, Nil- und Kanadagänse beginnen in den meisten Fällen erst im August oder September jeden Jahres. In vielen Bundesländern sogar noch später. Die größten Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen durch Wildgänse werden jedoch in den Monaten März bis Juni verursacht.
Deshalb fordert der Landesparteitag folgende konkrete Maßnahmen:
- Bei den zuständigen Jagdbehörden in den Bundesländern muss darauf hingewirkt werden, Anträge auf Aufhebung der Schonzeit für Wildgänse zu genehmigen, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden.
- Bei den zuständigen Jagdbehörden in den Bundesländern muss darauf hingewirkt werden, Anträge auf Aufhebung der Schonzeit für nicht brütende Wildgänse auch in der Brut- und Setzzeit zu genehmigen, wenn dies nötig ist, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden.
- Die Bejagung von Nichtbrütern muss erlaubt beziehungsweise eine Nichtbrüterjagdzeit eingeführt werden.
- Langfristig müssen die Maßnahmen zur Regulierung der zunehmenden Wildganspopulation über die jagdlichen Maßnahmen hinaus erweitert werden, um der explosionsartigen Vermehrung entgegenzuwirken.