Keine Zusammenlegung von Haupt- und Realschule

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Schulform Hauptschule muss grundsätzlich erhalten bleiben.

Dort, wo Kooperationen in Anbetracht sinkender Schülerzahlen erforderlich sind, müssen die schulformspezifischen Bildungsgänge erhalten bleiben, d.h., der Unterricht muss schulformspezifisch erteilt werden.