Keine Zusammenlegung von Haupt- und Realschule
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die Schulform Hauptschule muss grundsätzlich erhalten bleiben.
Dort, wo Kooperationen in Anbetracht sinkender Schülerzahlen erforderlich sind, müssen die schulformspezifischen Bildungsgänge erhalten bleiben, d.h., der Unterricht muss schulformspezifisch erteilt werden.