Klare Ziele für Artenvielfalt in Niedersachsen

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die Vielfalt an Tieren und Pflanzen ist Grundlage einer lebenswerten Umwelt und einer nachhaltigen Landnutzung. Sie ist Ressource und Lebensqualität für künftige Generationen für die wir heute Verantwortung tragen.

Artenschutz ist ein Naturschutzziel von vielen, neben dem Schutz des Bodens, des Wassers, der Luft und der Erholung. Artenschutz ist kein Selbstzweck und muss sich auch gegenüber anderen Anforderungen an unsere Umwelt, wie z.B. Infrastruktur und Wohnen, orientieren. Einschränkungen, Verbote und finanzielle Ausgaben müssen fachlich begründet sein. Schutzbedürftigkeit und Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig bewertet und angepasst werden. Liberale Umweltpolitik sieht im Schutz und Erhalt von Tier- und Pflanzenarten ein eigenständiges Schutzziel. Schutzmaßnahmen müssen örtlich angepasst sein. Der Umgang, z.B. mit Rabenkrähen oder Biber in der Stadt oder auf dem Land muss nach unterschiedlichen Kriterien möglich seien.

Artenschutz betrifft Tiere und Pflanzen umfassend, von der Honigbiene bis zu Fischen und von Pilzen bis zur alten niedersächsischen Apfelsorte. Artenschutz erschöpft sich nicht in medienwirksamen Leitarten und einem rechtlichen Schutzstatus. Grundlage eines guten Schutzes von Tieren und Pflanzen ist ein Biotop- und Landschaftsschutz, der die ökosystemare Bedeutung von Naturräumen im Blick hat. Hochspezielle Einzelmaßnahmen für einzelne Arten können nur eine letzte Möglichkeit sein. Mit Blick auf die Anzahl unterschiedlichster Arten und die Fläche Niedersachsens kommt der ehrenamtlichen Arbeit eine herausragende Rolle zu. Artenschutz kann nicht ausschließlich staatliche Aufgabe sein. Wir wollen Artenschutz mit Jägern, Imkern, Anglern und Landwirten sowie allen anderen Naturschutzverbänden. Ihr Wissen und ihr Einsatz, sind unverzichtbar. Artenschutz geht nur mit den Bürgern. Natur muss erlebbar bleiben, um für den Artenschutz zu werben und zu begeistern.

Eine liberale Umweltpolitik würde daher folgendes ändern:

Artenschutz für Niedersachsen

Mit allen Naturschutzverbänden entwickeln wir einen niedersächsischen Artenschutz - pragmatisch und mit klaren Zielen; ohne Naturromantik und Symbolpolitik.

Natur erleben

Schluss mit der „Käseglockenpolitik“; Menschen sollen die Natur erleben und die Natur begreifen, damit wir schützen, was wir kennen.

Kormorane

Artenschutz ist kein Selbstzweck. Kormoranbestände dürfen weiter reguliert werden.

Wolf

Der Wolf ist in das Jagdgesetz aufzunehmen. Wölfe, die Nutztiere reißen oder anfallen können erlegt werden. Bei den in Niedersachsen wildlebenden Wölfen ist durch gezielte Vergrämungsmaßnahmen die natürliche Scheu vor dem Menschen, seinen Siedlungen und Nutztierbeständen wieder hervorzurufen. Ihre Population ist durch jagdliche Eingriffe auf eine verträgliche Größe zu begrenzen. Die Förderkulisse für den Herdenschutz ist auf alle Landkreise Niedersachsens auszuweiten. Zudem dürfen die Zahlungen für Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen nicht weiter gedeckelt werden. Ein Rechtsanspruch für Entschädigungen ist ebenso einzuführen wie die Beweislastumkehr bei Rissen. Wir fordern, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Sollte ein Tier verhaltensauffällig sein, sollte auch notfalls eine Tötung durchgeführt werden.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass auf EU- und Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für eine Begrenzung der Wolfspopulation und wirksame Vergrämungsmaßnahmen durch Jagdausübungsberechtigte geschaffen werden.