Körperscanner

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP Niedersachsen begleitet die Debatte um die Einführung so genannter „Körperscanner“ zur Ergänzung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen, die in Konsequenz des vereitelten Terroranschlagsversuches in Detroit im Dezember 2009 von Politikern aus verschiedenen Ländern und Parteien angestoßen wurde, äußerst kritisch.

Nach Ansicht der Liberalen dürfen derartige innenpolitischen Entscheidungen nicht übereilt getroffen werden. Dies birgt neben der Aushöhlung von Bürgerrechten die Gefahr, das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung durch ungeeignete Maßnahmen nur scheinbar zu befriedigen. Stattdessen ist die Einführung neuer technischer Mittel an klare Bewertungskriterien zu koppeln:

  • Der Einsatz von Körperscannern muss nachweislich zusätzliche Sicherheit für Fluggäste schaffen. Dies bedeutet, dass gefährliche     Substanzen (wie z.B. Sprengstoff) identizifierbar sind und eine geringe Fehlerquote vorliegt.
  • Die Gesundheit der Fluggäste darf durch den Einsatz der Geräte nachweislich nicht gefährdet werden.
  • Das Verhältnis von Sicherheit und Privatsphäre muss gewahrt bleiben. Dies schließt insbesondere aus, dass individuelle Körpermerkmale für das Sicherheitspersonal erkennbar sind. Zudem dürfen Aufnahmen nicht gespeichert werden. In der Abwägung zwischen Nutzen und Eingriff in die Bürgerrechte gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Bürgerrechte.

Die FDP Niedersachsen stellt fest, dass die Erfüllung dieser Kriterien durch die derzeit verfügbaren Modelle fraglich ist. Je nach Methode wird die Privatsphäre nicht gewahrt und Beeinträchtigungen der Gesundheit können nicht ausgeschlossen werden (aktive Terahertz- und Röntgen-Methode). Bei allen Geräten bestehen zudem erhebliche Zweifel an der Effektivität.

Aus diesen Gründen lehnt die FDP Niedersachsen die Einführung von Körperscannern zum jetzigen Zeitpunkt ab. Zukünftige Generationen der Geräte sind hinsichtlich der Kriterien zu prüfen, sobald entsprechende Modelle vorliegen.

Die FDP beschränkt sich nicht darauf, im Raum stehende Vorschläge zu kritisieren. Vielmehr ist es gerade im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse eine dringende Notwendigkeit, das bestehende Vollzugsdefizit bei der Terrorabwehr zu schließen. Der Anschlagsversuch von Detroit hätte bereits verhindert werden können, bevor der Attentäter das Flugzeug bestiegen hat, wenn die Geheimdienste vorhandene, eindeutige Hinweise auf dessen Pläne effektiv verarbeitet und zur Kenntnis genommen hätten. Dazu gehört auch die Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. So kann Sicherheit erreicht werden, ohne unnötig in Grundrechte der Bürger einzugreifen.