Kurfürstenliste
Der Landesparteitag hat beschlossen:
- § 5 Abs. 5 der Landesgeschäftsordnung erhält folgende Änderung:
"Die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes werden, soweit sie ihm
nicht kraft Amtes angehören, in Einzelwahlen gewählt. Die weiteren Beisitzer des
Landesvorstandes werden in zwei Gruppen gewählt. In der ersten Gruppe werden so
viele Beisitzer gewählt, wie es Bezirksverbände gibt. Für die Wahl der ersten
Gruppe fordert das Parteitagspräsidium vorab die Bezirksverbände auf, je einen
Kandidaten vorzuschlagen. In dieser Gruppe sollen nur Personen vorgeschlagen
werden, die zum Zeitpunkt ihrer Kandidatur kein Mandat im Landtag, Bundestag
oder im Europäischen Parlament innehaben."