Liberale Energiewende

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die Bundesregierung plant bis 2050 eine Einsparung von mindestens 80 Prozent CO2 gegenüber dem Referenzjahr 1990. Bislang droht Deutschland diese Ziele meilenweit zu verfehlen. Aus liberaler Sicht ist dies in erster Linie die Folge einer mut- und einfallslosen Energiepolitik, die versucht die Energiewende per De­kret zu diktieren und zu hoffen, dass die alten Energiekonzerne und Stadtwerke einen grund­sätz­lichen Strukturwandel herbeiführen.

Liberale Politik hingegen setzt auf die Kräfte des Marktes und zielt daraufhin, dass dem Markt die Möglichkeit gegeben wird, innovative Lösungen zu finden und unbürokratisch umzusetzen. Staatliche Planwirtschaft jedoch ist nicht die Antwort. Vielmehr muss der Markt für neue Spieler geöffnet wer­den, indem bürokratische Strukturen aufgebrochen werden, die es strukturell kleinen und mitt­leren Un­ternehmen unverhältnismäßig erschweren, sich am Markt mit neuen Ideen zu etablieren. Dabei hat der Staat weder die Aufgabe noch die Kompetenz zu antizipieren, was die besten Lösungen sind. Viel­mehr müssen klare Zielvorgaben ausgegeben und Rechtssicherheit geschaffen werden. Das Augen­merk des Staates sollte auf der nachhaltigen und sukzessiven Reduktion von CO2-Emissionen, der Sicherstellung der Netzstabilität und dem Aufbrechen von Oligopolen gelten.

Technologieoffene Zielvorgaben

Versuche seitens der Politik technische Innovationen in ihren Potenzialen für die Energiewende zu antizipieren werden notwendigerweise fehlschlagen. Politisches Handeln sollte daher idealerweise trans­parente und langjährige Effizienzvorgaben hinsichtlich CO2-Emissionen definieren und die zur Ver­wirklichung dieser Vorgaben verwendeten Technologien dem Markt überlassen.

Beispiel: Die Kosten eine Tonne CO2 mit Photovoltaik einzusparen liegen laut einer Studie des Ifo-Instituts beim 16,5-fachen der Kosten um eine Tonne CO2 unter Zuhilfenahme Erdgas betriebener Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einzusparen. Zwar ist Erdgas-KWK nicht gänzlich CO2-neutral, doch ermöglicht es dieser Kostenvorteil im Umkehrschluss für das gleiche Geld die 16,5-fache Menge CO2-equivalente Treibhausgase einzusparen und so die Klimaziele kostengünstiger du schneller umzusetzen. Auch die Frage ob Dieselmotor, Benziner, Elektro- oder Wasserstofffahrzeug könnte so der Markt entscheiden anhand der jeweils geltenden und für die Zukunft in der Zulassung absehbaren Grenzwerte in Verbin­dung mit den technisch vorhandenen Möglichkeiten anstatt anhand politisch gewollter Fehl­steuerungs­anreize.  

CO2-Neutralität umfassend betrachten

Die behördliche Annahme, dass nachwachsende Rohstoffe grundsätzlich CO2-neutral sind, ist irre­führend und muss korrigiert werden, um nachhaltig CO2-Neutralität und Effizienz sachgemäß zu betrachten. Dies bedeutet auch, dass die Bundesregierung CO2 Einsparungen technologieneutral be­tracht­et, etwa bei Fahrzeugflotten, Stichwort Power-to-X (PtX), oder in der Wohngebäude­ver­sor­gung bei Brennstoffzellen und Pelletheizungen gegenüber Brennwerttechnologie und anderen Wärme­erzeugern. Diese Bemessung sollte anhand der IEA-Methode erfolgen. Auch Biokraftstoffe müssen ei­ner kritischen Betrachtung hinsichtlich der Verdrängung von Feldfrüchten und Ausgleichflächen un­ter­zogen werden. Eine CO2-Einsparpolitik, die Einsparungen erfindet oder sich in die Tasche lügt ist im Zweifelsfall vor allem teuer aber nicht zielführend.

Beispiel: Wenn ein Baum für die Produktion von Pellets gefällt wird, statt Alt- oder Totholz zu verwenden, ist dies nicht klimaneutral. Ein Baum steigert seine CO2-Aufnahme von Jahr zu Jahr exponentiell, wird er vorzeitig aus dem Lebenskreislauf genommen, wird er seiner potentiellen Spei­cher­kapazität beraubt und ist daher unter Umständen klimaschädlicher als die Verwendung fossiler Brennstoffe, deren Speicherkapazitäten nicht nachhaltig wächst, deren Lagerstätten für CO2-Direktspeicherung verwendet werden kann und die sauberer verbrannt werden können als Holz. In der Betrachtung von Biomasse als Brennstoff muss daher ein Umdenken erfolgen und CO2-Neutralität nur für Klärgase, Totholz, Altholz und einjährige Feldpflanzen verwendet werden.

Negative Strompreise

Negative Strompreise entstehen durch das Überangebot von Wind- und Solarstrom abhängig von Wetterlagen in Verbindung mit Verbrauchsverhalten, der Kapazität von Speichern und der Trägheit von Kraftwerken, der Vorhaltung notwendiger Kraftwerkredundanzen, dem Strompreis­gefüge sowie der Notwendigkeit die Netze vor Überspannung zu schützen. Aufgrund der Vielfältigkeit der in­einan­der­greifenden Mechanismen, sollten auch die Lösungswege vielseitig sein. Diese können bei­spiels­wie­se in Netzausbau, dezentraler Erzeugung, Speichertechnologien, Regelstromlösungen und PtX liegen. Dabei gilt es viele Lösungsansätze parallel zu verfolgen.

Speicherkapazitäten

Zunehmende Bedeutung für die Abfederung von Peak-Leistungen im Ökostrombereich werden not­wen­digerweise Speicher haben, die eine vergleichsweise gute Ökobilanz aus den Kriterien Energie- und Rohstoffeinsatz für die Produktion, Lebensdauer/ Ladezyklen, Wartungskosten und Entsorgungs-/ Müll­problematik aufweisen. Derzeit scheinen insbesondere PtX-Systeme vielversprechend in Kom­bi­nation mit Brennstoffzellen. Doch auch hier sollte die Technologieoffenheit im Vordergrund stehen.

Kraftwerkredundanzen

Die Abhängigkeit der erzeugten Leistungen aus Wind- und Solarstrom abhängig vom Wetter führt zu der Notwendigkeit der Vorhaltung von Kraftwerkkapazitäten zum Ausgleich von wind- und sonnen­be­dingter Mindererzeugung. Großkraftwerke, die derzeit einen Großteil dieser Redundanz ausmachen, zeichnen sich durch lange Vorlauf- und Abklingzeiten aus. Sie sind daher als Redundanzen im Rahmen der Energiewende nur bedingt geeignet und belasten die Netzstabilität zusätzlich. Ziel sollte es sein, verstärkt Kraftwerke mit kurzen Reaktionszeiten im Regelstrom-/ Schwarm­strom­prinzip einzubinden. Dies stabilisiert Niederstromnetze, senkt die Notwendigkeit für den Ausbau von Hochspannungsnetzen und stabilisiert die Strompreise.

Intelligentes Verbrauchsverhalten

Abseits von Netzen und Erzeugern kann auch intelligentes Verbrauchsverhalten zur Stabilisierung der Netze und zur Vermeidung negativer Strompreise beitragen. Ziel muss es sein, dass Verbraucher Strom vorzugsweise dann nutzen, wenn er im Überfluss vorhanden und damit günstig ist. Notwendig dafür wäre eine grundlegende Umstellung der Tarifierung von Strom beim Endverbraucher, so dass der Letztverbraucher von günstigen Spotpreisen an der Strombörse profitiert. Dies bedarf der verpflich­tend flächendeckenden Einführung von Smart-Metern und die Beseitigung der derzeit noch bestehen­den datenschutzrechtlichen Schranken hierfür, so dass Smart-Home-Systeme anhand von Spot-Preisen in die Lage versetzt werden können, bestimmte Verbrauchsgeräte preisgesteuert zu aktivieren, sowie die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen über Smart-Meter zeitgenau abzurechnen.

Strompreisgefüge

Aufgrund der im Rahmen der Energiewende zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Ener­gie­quellen, wird Strom zunehmend zu einem ökologisch sinnvollen und – zeitbedingt – in Über­ka­pa­zitäten verfügbare Energieform. Aus Gesichtspunkten der CO2-Einsparung muss daher sinn­voller­­weise ein ökologisch orientiertes Umdenken bei der Belastung von Strom mit Steuern (Abschaff­ung der Stromsteuer) und EEG-Umlage (Abschaffung der EEG-Umlage für Strom, der im Ob­jekt verbraucht und nicht eingespeist wird). In diesem Zusammenhang muss auch die Konzessionsabgabenverordnung derart über­ar­bei­tet werden, dass Stromsparen statt Stromverschwendung belohnt wird.

Beispiel: Im Zusammenhang Intelligentes Verbrauchsverhalten und Strompreisgefüge könnte beispiels­­weise dauerhaft das Thema Stromheizung (Tagspeicheröfen) ökologisch (CO2-Einsparung) und ökono­misch (Netzentlastung) sinnvoll werden. Die derzeitige Belastung von Strom durch hohe Abgaben und Steuern macht dies derzeit für Endverbraucher aber komplett uninteressant. Hier ist ein Umsteuern erforderlich.

EEG-Gleichstellung von dezentraler Dritt- und Eigenversorgung

Aus dem förderungswürdigen Gesichtspunkt der Netzstabilität ist es irrelevant, ob Strom im Objekt vom Eigentümer oder einem Dritten zum Verbrauch im Objekt produziert wird. Beides entlastet das Netz gleichermaßen und sollte daher gleichermaßen behandelt werden. Dies erhöht die Attraktivität von Mieterstrom und Contracting, beseitigt die derzeit bestehenden rechtlich unüberwindbaren Hür­den für EEG-Infizierung konsequent und nutzt der Energiewende.

Beispiel: Selbsterzeugter Strom, welcher der Eigenversorgung dient ist derzeit mit 40 statt 100 Prozent EEG belastet. Gibt es jedoch einen Fremdverbraucher innerhalb eines Objektes (ein Getränkeautomat eines Drittanbieters, ein eigentümerfremdes Smartphone, das aufgeladen wird), so führt dies nach der gegenwärtigen Gesetzeslage zu einer Infektion der Gesamtstrommenge für das Steuerjahr, solange diese Fremdverbraucher nicht viertelstündig genau gemessen und abgerechnet werden.

Bagatellgrenzen

Wenn die Energiewende erfolgreich sein soll, darf sie nicht durch unverhältnismäßig hohe bürokratische Auflagen abgewürgt werden. Sinnvoll erscheint die Einführung von Bagatellgrenzen bei der behördlichen Behandlung von Klein- und Kleinsterzeugern von Strom, so dass es ihnen ermöglicht wird, die Stromsteuer ohne Versorgererlaubnis direkt an den Vorversorger abzuführen, statt eine gesonderte Stromsteuererklärung gegenüber dem Hauptzollamt abzu­geben.

Beispiel: Derzeit unterliegt jeder Betreiber einer Stromproduzierenden Anlage, der etwa Einlieger­woh­nungen, Nachbarn, Untermieter, etc. mit Strom versorgt als Stromversorger und Wiederverkäufer von Energie der Stromsteuerpflicht gegenüber dem jeweils zuständigen Hauptzollamt, ab der ersten weiter­veräußerten Kilowattstunde. Dies führt dazu, dass auch Kleinstanlagen Außenprüfungen des Haupt­zollamtes erfahren. Dabei ist es derzeit unerheblich, ob die Stromsteuerlast bei fünf Cent oder 100.000 Euro liegen. Dies stellt derzeit ein Verwaltungshindernis dar, dass viele abschreckt, sich selbst oder Dritte dezentral zu versorgen. Für den Staat würde eine Umstellung keine erkennbaren Nachteile mit sich bringen. Gerade Steuerberater raten vielen Mandanten aufgrund des hohen Verwaltungs­aufwandes vom Betrieb dezentraler Kraftwerke ab. Dies ist kontraproduktiv im Sinne der Energie­wende. 

E-Mobilität    

Die fehlende Technologieneutralität bei Zielvorgaben zeigt sich derzeit insbesondere im politischen Willen zur E-Mobilität. Die Grundanalyse, dass Verkehr ein wesentlicher Emittent von Treibhausgasen ist, ist zutreffend. Die politische Entscheidung diesem Mangel durch die vom wissenschaftlichen Standpunkt her ignorante einseitige Förderung von Elektroautos zu begegnen, ist bezeichnend.

Beispiel: Die Effizienz eines Elektroautos wird in erster Linie durch die Effizienz der verwendeten Akkumulatoren entschieden. Dabei scheinen Akkumulatoren durch die Thermodynamik harte Effizienzgrenzen gesetzt. Entscheidend sind dabei nicht, wie öffentlich diskutiert, in erster Linie Faktoren wie lange Ladezeiten, der hohe Energieeinsatz für die Akku-Produktion und die begrenzte Zahl an Ladezyklen eines Akkumulators, sondern vielmehr die physikalische Größe der maximalen Energiedichte und benötigte Ladeleistungen. Der Hoffnung hinsichtlich Revolutionen in einer weiteren Zunahme der maximalen Energiedichte zukünftiger Akku-Generationen stehen harte thermodynamische Sicherheitsbedenken entgegen. Die Energiedichte moderner Lithium-Ionen-Akkus ist bereits heute so hoch, dass es zu spontaner Selbstentzündung kommen kann. Jede weitere Steigerung der Energiedichte erhöht dieses Risiko weiter. Ein Akku muss die gesamte zur Verfügung Energiedichte speichern, eine Brennstoffzelle oder ein Verbrennungsmotor hingegen führen nur ein Drittel der zur Verfügung stehenden Energiedichte als Treibstoff mit, die übrigen zwei Drittel werden in Form von Sauerstoff für die Reaktion der Atmosphäre entnommen, so dass eine deutlich geringere Masse für Verbrennung/Elektrolyse mitgeführt werden muss. Ferner benötigt ein Ladepunkt für E-Autos eine Leistung von 22,5 bis 150 kW. Eine flächendeckende Einführung von Ladepunkten in der notwendigen Menge für eine Umstellung eines Großteils der zugelassenen Fahrzeuge auf E-Autos würde die Netzstabilität vieler Niederspannungsnetze massive gefährden und deutliche Zusatzinvestitionen in kommunale Stromnetze erfordern. Dies soll nicht heißen, dass E-Mobilität keine Option wäre oder sinnvolle Einsatzgebiete hätte. Fragwürdig ist jedoch die Fokussierung der Politik auf E-Mobilität als Heilsbringer der Energiewende im Straßenverkehr, anstatt der technologieneutralen Vorgabe einzuhaltender Grenzwerte, etwa in Gramm CO2 je Kilometer und der Überlassung des Weges zur Erreichung dieses Ziels an die Hersteller.

Re-evaluation bestehender Maßnahmen zur Förderung der Energiewende nach volkswirtschaftlichen Kriterien

Zwar hat in den letzten Jahren bereits ein Umdenken hinsichtlich der Fördermaßnahmen, etwa bei Ausschreibungen für Windparks, stattgefunden, doch gibt es noch immer im DeMinimis-Sektor viele Förderungen – insbesondere seitens des BAfA oder Beratungszuschüsse seitens der KfW, die aufgrund ihrer Ausgestaltung systemschädliche Anreize zur Kostenmaximierung zum Zweck der optimalen Förderungsausnutzung schaffen. Dies verteuert die Energiewende künstlich und bindet Gelder, die intelligenter eingesetzt werden könnten, um die Ziele der Energiewende zu verwirklichen.

Sozialverträgliche Finanzierung von Sanierungsauflagen

Derzeit setzen verschiedene Auflagen den Zwang zu energetischen Sanierungen etwa von Fassaden oder Energieerzeugungsanlagen. Für Senioren, die aufgrund von Basel-3-Kriterien aus Altersgründen keine Finanzierung für solche Maßnahmen erhalten, kann dies eine effektive Enteignung ihres Wohneigentums bedeuten. Der Bund sollte daher ein KfW-Senioren-Darlehen für die Finanzierung von Sanierungsauflagen schaffen und die Absicherung des Todesfallrisikos übernehmen, wenn das Erbe von den Nachfahren ausgeschlagen wird.

Beispiel: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1972, erhält aufgrund von Fassadenschäden die Auflage zur Sanierung der Fassade unter Gesichtspunkten der energetischen Sanierung. Das Gebäude wird von den Eigentümern überwiegend selbst bewohnt und der Altersdurchschnitt liegt bei etwa 70 Jahren. Die Eigentümer erhalten keine Bankdarlehen aus Altersgründen, noch wird sich statistisch die Effizienzmaßnahme während ihrer Lebenserwartung amor­­tisieren. Der Verwaltungsakt, der sie zur Sanierung zwingt, stellt eine effektive Enteignung dar.

Car-Sharing und Autonomes Fahren

Autonomes Fahren in Verbindung mit Car-Sharing bietet potenziell die Möglichkeit die Anzahl von zugelassenen Fahrzeugen zu senken und Automobile zeitlich optimaler zu nutzen. Die Bundes­regierung soll ein gesetzliches Rahmenwerk für Autonomes Fahren in Bezug auf Haftungsfragen im Straßenverkehr zu schaffen und eine Feldstudie ins Leben rufen, die autonomes Fahren in Verbindung mit Car-Sharing in Hinblick auf ökologische Folgen und Verkehrsaufkommen zu unter­suchen.

CO2-Zertifikate reduzieren

CO2-Händlerzertifikate sind ein sinnvolles Instrument. Insbesondere dann, wenn ihre ausgegebene Menge sich analog zu den CO2-Zielen der Bundesregierung sukzessive reduziert. CO2-Zertifikate erhöhen den Druck zur CO2-Effizienz und erlauben es Unternehmen zugleich die für sie ökonomisch sinnvollste Lösung zur Reduktion Ihres ökologischen Fußabdrucks zu wählen. Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene alle, auch energieintensive Branchen in den Handel miteinbezogen werden.

Ressourceneffizienz im Fokus

Die Vermeidung fossiler Rohstoffe durch Energieeffizienz ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern stärkt zugleich den Innovationsstandort Deutschland, senkt Betriebskosten und mindert die Abhän­gig­keit von Erdgas und Erdöl aus unsicheren Herkunftsländern.

Internationale Förderung von CO2-neutraler Energieerzeugung und Effizienz

Damit im Rahmen des Zertifikathandels CO2 dort eingespart werden kann, wo aufgrund von Be­völ­ke­rungs­­wachstum und Nachholbedarf starker Investitions­bedarf besteht, sprich Entwicklungs- und Schwel­len­länder, muss darauf hingewirkt werden, dass ein gut regulierter Zugang dieser Regionen zu Zertifizierungssystemen ermöglicht wird. Oftmals kann bei gleichem Ressourcen­einsatz hier eine deut­lich höhere CO2-Einsparung und -Vermeidung erzielt werden als dies in Deutsch­land und Europa der Fall ist. Gleichzeitig werden diese Länder dann auch frühzeitig auf einen CO2-armen Technologie­pfad geführt.

Vereinheitlichung von Berechnungsstandard

Derzeit gibt es verschiedene anerkannte Methoden um CO2-Einsparungen von Maßnahmen zu berech­nen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und es so ermöglichen, Maßnahmen „schönzu­rech­nen“. Die FDP plädiert für die Festschreibung der Methode der Internationalen Energie­agentur zur Berechnung von CO2-Einsparungen als einheitlichen Standard um Vergleich­bar­keit im Monitoring und in Werbeaussagen zu gewährleisten.

Ersetzung harter Fördergrenzen durch Gleitformeln

Aufgrund fester Grenzwerte für Förderungen etwa anhand von Leistungskennzahlen werden Anlagen­größen meist so gewählt, dass sie knapp über oder unter einem Grenzwert liegen, um Förderungen zu optimieren. Ziel sollte es jedoch sein, dass Maßnahmen anhand technischer Anforderungen und öko­logischer Erwägungen optimal geplant werden. Die FDP setzt sich daher dafür ein, harte Förder­grenzen durch Gleitformeln zu ersetzen, die eine fließende degressive Förderung ermöglichen. Dies betrifft sowohl Fördermaßnahmen des BAfA als auch Zuschüsse für Beratungs- und Planungsmaßnahmen seitens der KfW.

Incentives für Forschungsdurchbrüche

Die Bundesregierung soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Incentives für Meilensteine im Energieeffizienzsektor ausloben, insbesondere in den Bereichen Speichertechnik und Netztechnik. Ziel muss es sein, Die Erforschung solcher Technologien zu fördern, die es erlauben, die Energiewende kosteneffizienter zu gestalten.

Versorgungssicherheit erhöhen

Energie ist der wohl wichtigste Standortfaktor in einer modernen Informations- und Indus­trie­gesell­schaft. Die Versorgungssicherheit sieht sich in der modernen Zeit vielen Gefahren ausgesetzt von man­gel­haften Netzen, langsamen Reaktionszeiten von Redundanzerzeugern, Rohstoffversorgung und IT-Sicherheit. Die FDP wird sich daher dafür einsetzen die Versorgungssicherheit zu erhöhen, im Netz­aus­bau, der dezentralen Erzeugung bis hin zu verschärften Auflagen für die IT-Sicherheit von Kraft­werken.

Energy Valley

Analog zu Silicon Valley muss es Ziel sein, in Deutschland ein Energy Valley zu schaffen, einen zentralen Standort, der als Innovationsmotor für Energietechnik dient. Dieser Standort könnte in der Lausitz aufgebaut werden, um der Region eine mittelfristige Standortaufwertung in Korrespondenz mit dem Abbau der Braunkohleförderung zu bieten.

Geo-Engineering

Der FDP ist es bewusst, dass der Klimawandel unabhängig von der Erreichung der CO2-Ziele kein binäres „entweder oder“ Ereignis ist. Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst spürbar, ob diese sich nun in der Zunahme und Veränderung von Wetterereignissen und Großwetterlagen manifestieren, der Veränderung des PH-Wertes in den Ozeanen, verändertem Migrationsverhalten von Insekten und Vögeln, Auswirkung auf die Artenvielfalt oder in der Änderung von Biosphären manifestieren. Zwar gilt das zwei Grad Ziel, dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, aber auch wenn dieses hoffentlich eingehalten oder verfehlt werden sollte, gilt es einen gefährlichen Trend einzudämmen und beherrschbar zu machen, um die Lebensgrundlage und -qualität für zukünftige Generationen zu ermöglichen. Je größer der Erfolg bei der Einsparung von CO2, umso besser und einfacher wird es uns gelingen, die Erde so zu erhalten, dass sie uns auch künftig ein angenehmes Leben ermöglicht. Trotzdem gilt es auch Alternativen vorzubereiten, um ungewünschten Folgen des Klimawandels zu begegnen. Die Bundesregierung sollte daher Forschungsprojekte zum Thema Geo-Engineering fördern. Dabei darf Geo-Engineering nicht als Allheilmittel, sondern muss als Notlösung angesehen werden, da beispielsweise Global Dimming zwar einer Erderwärmung entgegengesetzt werden kann, zugleich aber seinerseits Missernten und unerwünschte Klimaänderungen zur Folge haben kann.

Beispiel: In 2018 haben Waldbrände in Kalifornien Schäden von mehr als 4 Millarden US-Dollar verursacht, mehr als 700.000 Hektar Fläche zerstört und Unmengen an Treibhausgasen freigesetzt. Hieran lässt sich ablesen, inwiefern Klimawandel ein selbstverstärkender Effekt ist, dem es Einhalt zu gebieten gibt und dessen Folgekosten schnell größer werden können, als die Versuche diesen Mechanismus zu verlangsamen oder Einhalt zu gebieten, wenn uns dies nicht gelingt.