Mehr Forschungsfreiheit für Deutschlands Biomedizin

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die FDP erkennt die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den medizinischen Fortschritt und damit für das Wohl von Mensch und Tier an. Sie begrüßt die europaweite Harmonisierung des Tierschutzes in der Biomedizin.

Die FDP setzt sich für die termingerechte Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in nationales Recht ein. Wir fordern eine aktive und frühzeitige Begleitung dieses Prozesses durch die Landes- und Bundesebene. Hierfür ist das Einholen der Expertise von Fachverbänden und wissenschaftlichen Vereinigungen notwendig. Ziel muss es sein, Ausgewogenheit zwischen Tierschutz, versuchstierfreier Forschung, Forschungsförderung und der Sicherung des Forschungs¬standort Deutschland zu erreichen und dabei liberale Grundsätze zu verfolgen.

Die FDP spricht sich bei der Umsetzung insbesondere für die Beachtung folgender Punkte aus:

  • Für den Erhalt der im Grundgesetz garantierten Forschungsfreiheit
    Ein Verbot bestimmter Versuchsanordnungen lehnen wir ab. Die Forschung entscheidet nach wissenschaftlichen Kriterien über den sinnvollen Einsatz von Methoden unter Beachtung des Tierschutzes.
  • Für den Schutz des geistigen Eigentums
    Bei der Genehmigung eines Antrages auf Tierversuche sind Veröffentlichungspflichten im Vorfeld dann einzuschränken, wenn den beteiligten Akteuren ein Wettbewerbsnachteil entsteht.
  • Für einen Abbau bürokratischer Vorgaben bei der Forschung
    Schon heute sind Forscher und Genehmigungsbehörden mit dem bürokratischen Aufwand erheblich belastet. Bei der Umsetzung der Richtlinie ist mit weiteren Hürden zu rechnen, die weder im Sinne des Tierschutzes noch der Forschung zweckmäßig sind.