Mitmachen möglich machen – Wählen ab 16
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Der Landesverband der FDP Niedersachsen steht für die Wahl des Niedersächsischen Landtages – analog zum niedersächsischen Kommunalwahlrecht – für eine Anpassung des Mindestwahlalters auf sechzehn Jahre ein. Das passive Wahlrecht soll unverändert bei 18 Jahren liegen.