Modernisierung des Föderalismus fortsetzten

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat die Einführung der Schuldenbremse für das Jahr 2020 beschlossen. Damit haben sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, dass eine Verschuldung über 0,35% der wirtschaftlichen Leistung hinaus nur noch in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sein soll. Die FDP Niedersachsen hätte sich durchaus eine schnellere Einführung der Schuldenbremse gewünscht, erkennt aber diesen Beschluss als einen Schritt in die richtige Richtung an. Es wäre jedoch ein Fehler anzunehmen, dass damit die Neuordnung des deutschen Föderalismus abgeschlossen ist. Weitere Reformen müssen folgen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Wachstum in Deutschland fördern und gleichzeitig den Grundgedanken eines solidarischen Bundesstaates nicht außer Acht lassen. Dafür muss insbesondere den Ländern ein größerer Grad an Autonomie eingeräumt werden, um eine eigenverantwortliche Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben zu ermöglichen. Nur so kann eine eigenverantwortliche Politik in den Ländern Erfolg haben.

Die FDP Niedersachsen setzt sich daher für weitere Reformen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Wir fordern:

  • Die Länder erhalten das Recht, unterschiedlich hohe Zu- oder Abschläge auf ihren Anteil der Bemessungsgrundlage der Einkommens- und Körperschaftssteuer zu erheben. Die Länder wiederum sollen den Gemeinden ein entsprechendes Recht einräumen. Damit wird die Autonomie der Länder gestärkt, da sie selbst Einfluss auf die Höhe ihrer Einnahmen haben.
  • Die Ertragshoheit der Bundesländer wird darüber hinaus gestärkt, im dem sie in den Bereichen, in dem sie bereits Ertragshoheit haben, auch die Steuersätze selbstständig festlegen können. Das gilt insbesondere für die Erbschaftsteuer. Damit erhalten die Länder einerseits die Möglichkeit sich als Standort innerhalb Deutschlands zu profilieren. Gleichzeitig können sie jedoch auch einen Teil ihrer Steuereinnahmen selbst steuern.
  • Die Ausgabenautonomie der Länder wird gestärkt. Mit der Verantwortung der Länder im Bereich der Beamtenbesoldung ist bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung erfolgt. Jedoch übt der Bund über die „Finanzhilfen“ weiterhin Einfluss auf die Ausgabenpolitik der Länder aus. Diese müssen daher abgebaut werden. Darüber hinaus sind die Standards zu überprüfen und ggf. abzuschaffen, über die der Bund die Ausgaben der Länder und Kommunen indirekt beeinflusst.
  • Der Länderfinanzausgleich muss neu gestaltet werden. Die Ausgleichszahlungen und -leistungen orientieren sich dann an dem im Land erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner. Länder mit unterdurchschnittlichen BIP pro Einwohner erhalten eine Ausgleichszahlung, Länder mit überdurchschnittlichem BIP pro Einwohner zahlen einen Ausgleichbetrag. Somit haben alle Länder einen größeren Anreiz, die eigenen Steuerquellen auszuschöpfen und zu fördern. Gleichzeitig wird kein Bundesland auf Wachstum im Land verzichten, um höhere Ausgleichleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dieser Finanzausgleich ist damit anreizverträglich und fördert das gesamtwirtschaftliche Wachstum.