Neuaufstellung der Landesfachausschüsse
Der Landesparteitag hat beschlossen:
§ 26 Abs. 1 Ziffer 1 der Landessatzung erhält folgende Fassung:
"Die Vorsitzenden der Landesfachausschüsse werden vom Landesvorstand benannt.
Der Einsetzung geht eine Ausschreibung unter allen Mitgliedern der FDP
Niedersachsen voraus, bei der sich interessierte Mitglieder für die Leitung
eines der zuvor durch den Landesvorstand eingerichteten Landesfachausschüsse
bewerben können.”
§ 26 Abs. 1 Ziffer 2 der Landessatzung erhält folgende Fassung:
„Die Mitarbeit in den Landesfachausschüssen steht grundsätzlich allen
Mitgliedern der FDP Niedersachsen offen. Der Landesvorstand fordert die
Kreisverbände sowie die Vorfeldorganisationen auf, binnen einer Frist von einem
Monat stimmberechtigte Mitglieder für die Ausschüsse zu benennen. Diese müssen
Mitglied der Partei sein.“
§ 2 der Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse erhält folgende Fassung:
„Stimmberechtigte Mitglieder des Landesfachausschusses sind die von den
Kreisverbänden und Vorfeldorganisationen benannten Mitglieder.
Grundsätzlich können alle Mitglieder der FDP Niedersachsen an den Sitzungen des
Landesfachausschusses teilnehmen und haben hier Rederecht.“
§ 3 der Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse erhält folgende Fassung:
„Nach der Neuwahl des Landesvorstandes fordert diese die Kreisverbände und
Vorfeldorganisationen auf, binnen eines Monats stimmberechtigte Mitglieder für
die Landesfachausschüsse zu benennen.“
§ 4 der Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse erhält folgende Fassung:
“Auf der ersten Sitzung bestätigen die Teilnehmer den vom Landesvorstand
benannten Vorsitzenden und wählen bis zu drei Stellvertreter des Vorsitzenden.”
§ 8 der Geschäftsordnung der Landesfachausschüsse erhält die folgenden neuen
Absätze 3. und 4.:
„3. Alle Sitzungen der Landesfachausschüsse sind den Mitgliedern der FDP
Niedersachsen rechtzeitig transparent zu machen.
4. Die Sitzungen der Landesfachausschüsse sind in der Regel digital abzuhalten.“