Neuregelung der Erbschaftssteuer im Sinne der Familienunternehmer

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Reform der Erbschaftssteuer zum 30. Juni 2016 muss die besondere Situation des Mittelstandes und der Familienunternehmen berücksichtigen. Daher fordern wir den Bundestag auf folgende Kriterien bei der Gesetzesnovelle zu berücksichtigen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen sollten wie vom Verfassungsgericht vorgeschlagen komplett von der Steuer freigestellt werden.
  • Die Sicherung der vorhandenen Beschäftigung beim übergehenden Betrieb muss im Vordergrund stehen. Dies muss unter Beibehaltung des Betriebsvermögens und Erhalt des Eigenkapitals für die Kraft von Investitions- und Innovationsmöglichkeiten erfolgen. Maschinen, Gebäude und Liegenschaften von klein- und mittelständischen Unternehmen sollen nicht besteuert werden.
  • Wir wollen, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu einer Ländersteuer, u.a. zur Stärkung des Wettbewerbsföderalismus, umgewandelt wird. Das entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität.
  • Wir wollen mit einer Neuregelung erreichen, dass es in keinem Fall zu einer Steuererhöhung kommt.
  • Durch eine Investitionsklausel soll es den Unternehmen möglich sein statt einer Steuerzahlung in die Zukunft des Unternehmens zu investieren