Niedersachsen an der Seite der Ukraine
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Seit dem 24. Februar 2022 eskalieren die militärischen Angriffe der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Mit diesem brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg hat das Putin-Regime die europäische Friedensordnung zertrümmert. Tausende Tote und Millionen Vertriebene sind die Folge der russischen Aggression.
Die FDP Niedersachsen steht an der Seite der Ukraine und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung sowie unserer europäischen und internationalen Verbündeten, dem ukrainischen Volk und der ukrainischen Regierung beizustehen.
Dieser Krieg verändert auch die politische Agenda in Niedersachsen. Im Vorfeld der Landtagswahl am 9. Oktober 2022 werden andere Themen diskutiert und Schwerpunkte gesetzt, als dies ohne den Angriff Russlands auf die Ukraine der Fall gewesen wäre. Wir Freie Demokraten wollen Niedersachsen modernisieren und auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft vorbereiten. Auch Niedersachsen wird ein anderes Land sein, als es vor dem Angriff auf die Ukraine war.
Angesichts des Krieges der Ukraine spricht sich die FDP Niedersachsen neben ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 für folgende Schritte aus:
1. Betreuung der Vertriebenen
Den Vertriebenen aus der Ukraine muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Auch wenn die Hoffnung auf schnellen Frieden nicht aufgegeben werden darf, dürfen alle staatlichen Ebenen die mögliche Dauer und das mögliche Ausmaß des Krieges nicht unterschätzen. Es handelt sich schon jetzt um die größte Vertreibung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung wird Niedersachsen seinen Beitrag leisten.
Zahlreiche Kommunen haben frühzeitig damit begonnen, Sammelunterkünfte herzurichten und freie Wohnungen zur Unterbringung anzumieten. Die Landesregierung ist nun gefordert, die Kommunen dafür kurzfristig finanziell zu unterstützen – über die bisherige pauschale Kostenübernahme des Landes hinaus.
In Deutschland müssen die ankommenden Menschen zügig registriert werden. Schon heute können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ohne Visum einreisen. Mit § 24 des Aufenthaltsgesetzes steht für die Vertriebenen aus der Ukraine darüber hinaus eine unbürokratische Lösung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zur Verfügung. Diese Möglichkeit muss gegenüber den ankommenden Menschen transparent und flächendeckend kommuniziert werden, damit sich auch Vertriebene, die bei Freunden oder Verwandten eine Wohnung finden, registrieren lassen. Für einen schnellen und unkomplizierten Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein entsprechender Aufenthaltstitel ebenfalls notwendig. Die Landesregierung sollte kurzfristig ein Jobportal für aus der Ukraine vertriebene Menschen auf den Weg bringen und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein Verfahren auf den Weg bringen, mit dem Vertriebenen und Unternehmen zusammenfinden können. Darüber hinaus sollte das Land selbst vorangehen und Vertriebenen Arbeitsperspektiven anbieten, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiter, Lehrkräfte oder Dolmetscher. Die vereinfachte Möglichkeit des Umtausches von der ukrainischen Währung in Euro soll geprüft werden.
Zahlreiche der vertriebenen Menschen benötigen eine medizinische Versorgung. Auch hier kann und darf das Land die Kommunen mit den Kosten für die medizinische Versorgung nicht im Stich lassen. Die Landesregierung muss daher auch die medizinische Versorgung kurzfristig finanziell absichern. Ebenso muss die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür stark gemacht werden, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung geregelt wird und dass die Kosten durch den Bund abgedeckt werden. Bei vielen der vertriebenen Menschen gilt es nicht nur eine Information über eine Covid-19-Schutzimpfung und diese selbst durchzuführen, sondern auch Impfungen gegen Masern, Polio, Mumps, Röteln und andere Krankheiten zu empfehlen und anzubieten. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Betreuung und Beschulung von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen nur mit entsprechendem Masernschutz stattfinden kann. Bei Vertriebenen aus allen Altersgruppen ist außerdem auf eine Möglichkeit zur psychosozialen Betreuung zu achten.
2. Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Die vertriebenen Kinder und Jugendlichen haben nicht nur ein Recht und einen Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Betreuung und Versorgung, sondern auch einen Anspruch auf Bildung. Eine kurzfristige Unterbringung in Kindertagesstätten muss möglich sein. Hierzu muss die Gruppenhöchstgrenze um bis zu zwei vertriebene Kinder erhöht werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, gilt ab dem Zeitpunkt des gewöhnlichen Aufenthalts in Niedersachsen die Schulpflicht. Die Landesregierung muss Schulsozialarbeiter und Lehrkräfte, etwa durch kurzfristige Online-Schulungen zu Kriegstraumata, auf die Ankunft der Kinder vorbereiten.
Es müssen zusätzliche Kapazitäten für Sprachlernklassen eingerichtet und dafür kurzfristig zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Das Land sollte intensiv bei Lehramtsstudierenden an den niedersächsischen Hochschulen um Unterstützung bitten, in diesen zusätzlichen Sprachlernklassen zu helfen. Hierzu müssen Vergütung und Anerkennung gut und klar geregelt werden. In Betracht kommen auch Studierende aller Bereiche mit ukrainischen Wurzeln und entsprechenden Sprachkenntnissen.
Die Landesregierung muss den Schulen schnell alle notwendigen Schulformulare in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung stellen und Tests entwickeln, damit der Bildungsstand der Kinder festgestellt werden kann. Eine umfassende Information für die Schulen über den Aufbau und die Bildungsstandards des ukrainischen Schulwesens muss kurzfristig für die Schulen abrufbar sein. Das Land sollte klarstellen, dass auch diese neuen Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten aus dem Digitalpakt ausgestattet werden können und sollte über die Bildungscloud für die Schülerinnen und Schüler Sprachlernapps zur Verfügung stellen. Aber das Land ist auch gehalten den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Angeboten aus der Ukraine zu ermöglichen. Beispielsweist hat die Ukraine den Unterricht für die Jahrgänge 5 bis 11 schon fast vollständig digitalisiert und in einer Online-Schule verfügbar gemacht. Dieses und weitere ukrainische Angebote müssen bei der Entwicklung von Angeboten berücksichtigt werden.
Aber auch die Fachkräfte unter den Geflüchteten selbst dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Darunter werden sich auch viele Erzieherinnen und Lehrkräfte finden, die im Rahmen der Beschulung eingesetzt werden können. Diese sollten kurzfristig, ohne lange Anerkennungsprüfung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung, eingestellt und eingesetzt werden. Wir wollen darüber hinaus den Berufsbildenden Schulen Ressourcen und Mittel dafür zur Verfügung stellen, dass junge Ukrainerinnen und Ukrainer eine bereits begonnene Berufsausbildung in Deutschland fortsetzen können bzw. die Möglichkeit erhalten, mit einer Berufsausbildung zu beginnen. Hierfür müssen kurzfristig mit den Kammern Fragen wie die Anrechnung der bisherigen Ausbildung ebenso geklärt werden, wie Fragen der Notwendigkeit von Deutschkenntnissen für den Erwerb von Abschlüssen. Ebenso wichtig wird aber auch die Vermittlung von Deutschkenntnissen über die Berufsbildenden Schulen für diese jungen Menschen sein.
3. Weniger Abhängigkeit in der Energieversorgung
Die Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Russland muss so schnell wie möglich beendet werden. Dabei kommt insbesondere dem Bau sogenannter LNG-Terminals an der niedersächsischen Nordseeküste eine herausragende Bedeutung zu. Sowohl in Wilhelmshaven als auch in Stade sind die
Planungen für entsprechende Anlagen bereits weit vorangeschritten. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die planungs- und genehmigungsrechtlichen Hürden so schnell wie möglich überwunden und beide Projekte so schnell wie möglich realisiert werden. Dazu kommt insbesondere das Instrument der Legalplanung in Betracht – aber auch die Erteilung von Teilgenehmigungen bzw. Vorbescheiden, die mit einer Haftungsübernahme der öffentlichen Hand verbunden sein können, falls eine endgültige Genehmigung nicht erteilt werden kann oder weitreichende Umbaumaßnahmen erforderlich macht.
Auch die Erschließung und Nutzung heimischer Öl- und Gasvorkommen kann einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Landesregierung muss ihre bisherige ablehnende Haltung gegenüber neuen Fördervorhaben überdenken und gemeinsam mit den Unternehmen der Erdgas- und Erdölwirtschaft eine Strategie entwickeln, die stärker auf die heimischen Vorkommen setzt. Zu prüfen ist ferner, ob und inwieweit die Kernenergie – insbesondere durch die Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Emsland – einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leisten kann. Die Sicherstellung der Energieversorgung ist eine nationale Herausforderung von europäischer Dimension, die in Niedersachsen endlich zur Chefsache gemacht werden muss. Die Staatskanzlei muss die Steuerung unter Einbeziehung aller Verwaltungsebenen und der betroffenen Unternehmen übernehmen, um Hindernisse frühzeitig zu identifizieren und zu überwinden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und damit verbundener Energiespeicher und Stromtrassen ist entscheidend für die Garantie einer klimaneutralen, krisenfesten und bezahlbaren Energieversorgung. Nie wieder darf die Abhängigkeit von Energieimporten die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen. Hierzu muss gerade Niedersachsen seine Standortvorteile bei der Windenergie ausspielen. Der Ausbau der Windenergie muss insbesondere zur See werden. Hierzu sind Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Die Landesregierung muss eine personalstarke und behördenübergreifende Taskforce einsetzen und der Ausbau der Windenergie gegenüber anderen Belangen wie dem Artenschutz prioritär berücksichtigt werden. Einen Ausbau von Stromtrassen von bundesweiter Bedeutung im Wege der Legalplanung begrüßen wir. Um die Speicherung von grünem Strom in Wasserstoff zu ermöglichen, muss das Land endlich eine Wasserstoffstrategie auf den Weg bringen.
4. Katastrophen- und Zivilschutz
Ein Angriffskrieg mitten in Europa, aber auch die Corona-Pandemie und die Bewältigung des Klimawandels machen eine modernere Aufstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes erforderlich. Das Land ist in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Empfehlungen des Landesausschusses für Katastrophenschutz umgesetzt werden. Dazu gehört eine flächendeckende Ausstattung mit den Vorgaben entsprechenden Fahrzeugen und Materialien und die Durchführung von regelmäßigen Übungen. Das Land muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Bundesamt für Katastrophenschutz und Bevölkerungshilfe (BBK) nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA) mit einer so genannten Zentralstellenfunktion ausgestattet wird.
Die Landesregierung muss definieren, welche Gebietskörperschaften mit welchen Größen welche Einheiten des Katastrophenschutzes vorhalten müssen. Die bisherigen Empfehlungen als Umgehung der Konnexität haben sich als nicht ausreichend herausgestellt. In einem ersten Schritt muss das Land die Beschaffung und Finanzierung der Betreuungskomponenten in den Einsatzzügen Sanität und Betreuung sowie der Ergänzungseinheiten für die Betreuungsplätze übernehmen. Darüber hinaus muss das Land Niedersachsen die Landesvorhaltung für den Katastrophenschutz deutlich ausweiten und auch Vorkehrungen für den Ausfall kritischer Infrastruktur treffen. Dazu gehört auch die Reaktivierung und gegebenenfalls der Neubau von Bunkeranlagen. Die Versorgung der Bevölkerung mit den lebensnotwendigsten Dingen muss jederzeit gewährleistet werden können.
Im Katastrophenschutz engagieren sich viele tausende Menschen in Niedersachen ehrenamtlich. Anerkennung und Respekt für dieses Engagement müssen stärker gefördert werden, etwa durch eine gesetzliche Gleichstellung mit den Einsatzkräften der freiwilligen Feuerwehren, da eine Freistellung von Helfern im Katastrophenschutz erst bei Feststellung des Katastrophenfalls erfolgen muss. Ebenso können Vergünstigungen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs oder die Anrechnung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Möglichkeiten auf die Leistungen im Studium oder in der Ausbildung Anerkennung und Respekt zum Ausdruck bringen.
5. Schutz kritischer Infrastrukturen
Mit Blick auf die zunehmende Gefährdung öffentlicher Einrichtungen und der Infrastruktur in Land und Kommunen durch Cyberattacken, insbesondere durch so genannte Ransomware, muss die IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen des Landes und der Kommunen gestärkt werden. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Sicherheitsstandards sollen durch das Land, aber auch durch die Kommunen umgesetzt und regelmäßig durch Sicherheitsaudits überprüft werden. Für durch Cyberattacken hervorgerufene Notlagen in den öffentlichen Verwaltungen sollen praktische Handlungsanleitungen und Notfallpläne für Cyberattacken vorgehalten werden. Dafür sind die Kapazitäten des Niedersachsen CERT auszubauen und auch präventive Beratungsangebote für die Kommunen vorzusehen.
6. Mehr Freiheit für die Landwirtschaft
Die Ukraine und Russland haben eine große Bedeutung für die auf den Agrarmärkten gehandelten Rohstoffmengen. Der Anteil beider Länder an den weltweiten Weizenexporten liegt bei fast einem Drittel. Die Ukraine ist zudem ein wichtiger Produzent von Pflanzenölen. Warenströme sind aktuell etwa durch die Schließung ukrainischer Häfen gestört, Bestellung und Ernte sind aufgrund fehlender Ressourcen eingeschränkt. Der Krieg hat deshalb zwangsläufig Auswirkungen auf die Weltagrarmärkte und hat bei landwirtschaftlichen Rohstoffen teils drastische Preissprünge bewirkt. In unseren heimischen Supermärkten gibt es deshalb nicht sofort leere Regale. Doch in den ärmsten Regionen der Welt im Nahen Osten, Asien und Afrika, die auf Nahrungsmittelimporte angewiesen sind, führt diese Situation unmittelbar zu dramatischem Hunger. Langfristig sind auch bei uns Auswirkungen auf die Versorgung mit bestimmten Lebensmitteln sowie die Nahrungsmittelpreise zu erwarten. Deshalb müssen wir die Sicherheit der Lebensmittelversorgung stärken und Abhängigkeiten verringern. Eine Steigerung der Lebensmittelproduktion in Deutschland und Europa ist das Ziel, auch um nicht zusätzlich zu Verknappungen auf den internationalen Märkten beizutragen. Kurzfristig müssen deshalb alle europäischen agrarpolitischen Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges wie die vollständige Öffnung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau national 1:1 umgesetzt werden. Zusätzliche Belastungen für die Landwirtschaft wie durch die Farm-to-Fork-Strategie im Rahmen des Green Deal der EU, die pauschale Einschränkungen zum Beispiel beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln vorschlägt, darf es nicht geben. Die Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 gehört auf den Prüfstand.
7. Wissenschaft, Kultur und Medien
Vertriebene aus der Ukraine werden durch den Krieg mitten aus ihrer Ausbildung gerissen. Niedersächsische Hochschulen müssen die bisherigen Ausbildungs- und Studienleistungen unbürokratisch anerkennen und gleichzeitig ihre Angebote zum Studium der ukrainischen bzw. russischen Sprache ausbauen. Gemeinsam mit der niedersächsischen Wirtschaft müssen passgenaue Angebote für Stipendien entwickelt werden.
Der Angriffskrieg auf die Ukraine wurde mit einer massiven russischen Desinformations- und Propaganda-Kampagne vorbereitet. Wissenschaftler, Kulturschaffende und Journalisten müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, auch, um aus Deutschland auf Ukrainisch bzw. Russisch über die Ereignisse in der Ukraine informieren und aufklären zu können.
8. Bundeswehr
Die FDP Niedersachsen unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Einsatzfähigkeit und Ausrüstung der Bundeswehr massiv zu verbessern. Auch das Ansehen der Bundeswehr in der Gesellschaft und der Respekt für die Arbeit der Soldatinnen und Soldaten müssen sich verbessern. Wir setzen uns für den Erhalt der Bundeswehrstandorte, Übungsplätze und Erprobungsstellen in Niedersachsen ein und wollen die Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Landtag und Bundeswehr, besonders auch mit den Reservisten, ausbauen. Dazu soll sich das Land für ein eigenes
Landesregiment einsetzen. Wir begrüßen die Präsenz der Bundeswehr an Schulen und Hochschulen, etwa bei Messen oder im Unterricht, um Aufklärungsarbeit zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen zu leisten und über Karrierechancen zu informieren. Dazu gehört auch das Werben für den freiwilligen Wehrdienst.
9. Bessere Freiwilligendienste statt Wehrpflicht
Eine Neuauflage der Wehrpflicht ist für eine moderne Bundeswehr nicht zielführend. Sowohl bei der Bundeswehr als auch in anderen Bereichen – vom Gesundheits- und Sozialsystem bis hin zu Sport, Umwelt, Kultur, Katastrophenschutz und Entwicklungszusammenarbeit – besteht jedoch ein hoher Bedarf an Nachwuchs. Die bestehenden Freiwilligendienste, insbesondere der Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), sind ein wichtiges Angebot zur Unterstützung dieser Bereiche und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Die Angebote müssen jedoch besser verzahnt und jungen Menschen bekannt gemacht werden. Die Träger der unterschiedlichen Formen des FSJ benötigen einen zentralen Ansprechpartner auf Landesebene. In den Abschlussjahrgängen weiterführender Schulen muss gezielt über die Chancen der Freiwilligendienste informiert werden. Außerdem müssen Absolventen der Freiwilligendienste bei der Vergabe von Studien- bzw. Ausbildungsplätzen in Niedersachsen sowie bei den BaföG-Bezugszeiten bevorzugt werden. Eine bessere Bezahlung ist zu prüfen.
10. Auswirkung von Sanktionen
Ausmaß und Umfang der Auswirkungen der Sanktionen und des unabhängig davon erfolgenden Rückzugs vieler Unternehmen aus dem Russland- und Ukraine-Geschäft auf die niedersächsische Wirtschaft sind noch nicht absehbar. Gemeinsam mit der niedersächsischen Wirtschaft muss sich die Landesregierung so schnell wie möglich einen Überblick verschaffen, um in enger Abstimmung mit dem Bund und der EU erforderliche Stützungs- und Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.