Niedersächsische Bauordnung (NbauO)

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Der Anhang des § 69 NbauO (Genehmigungsfreie Baumaßnahmen) soll geändert werden, so dass auch im Außenbereich Gebäude bis zu 40m³ genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.