Niedersächsische Bauordnung (NbauO)
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Der Anhang des § 69 NbauO (Genehmigungsfreie Baumaßnahmen) soll geändert werden, so dass auch im Außenbereich Gebäude bis zu 40m³ genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Der Anhang des § 69 NbauO (Genehmigungsfreie Baumaßnahmen) soll geändert werden, so dass auch im Außenbereich Gebäude bis zu 40m³ genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.