Novellierung des niedersächsischen Wassergesetzes
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich gegen die von der rot-grünen Landesregierung im neuen Wassergesetz geplanten Regelungen zu stellen. Sie bedeuten eine weitere Verknappung der landwirtschaftlichen Flächen und de facto eine Enteignung der Grundeigentümer in Niedersachsen.
Die rot-grüne Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Wassergesetzes vorgelegt. Eine Umsetzung wäre für die Landwirte in Niedersachsen existenzbedrohend. Ein Kernpunkt betrifft die Randstreifenregelung. Sie sehen vor, ein Düngeverbot und ein Pflanzenschutzverbot für landwirtschaftliche Flächen auf einem fünf Meter breiten Streifen zu Gewässern hin einzuführen.
Diese Verbote sollen auch dann gelten, wenn die Grundstücke entlang eines Grabens verlaufen, der gar kein Wasser führt. Ostfriesland küstennahe Marschregion wäre durch diese Regelungen besonders schwer betroffen, weil sie überdurchschnittlich stark von Gräben durchzogen ist. Ca. 20 % der Gesamtfläche könnte betroffen sein.
In Niedersachsen würde die landwirtschaftlich nutzbare Fläche um 80.000 Hektar reduziert, wenn man das schon bisher geltende Dünge- und Pflanzenschutzverbot auf einem ein Meter breiten Streifen berücksichtigt.
Für diese Maßnahme soll den Landwirten keine Entschädigung zukommen. Die Landesregierung vollzieht auf diese Weise eine Enteignung der Grundeigentümer in Milliardenhöhe.