Ombudsperson für die FDP Niedersachsen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Der Landesvorstand der FDP Niedersachsen wird aufgefordert, für den Landesverband die Position einer Ombudsperson einzurichten und dieses Amt zeitnah zu besetzen. Die Ombudsperson soll folgende Aufgaben haben:
- Die Ombudsperson prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse der Landesparteitage durch den Landesvorstand und legt hierzu dem Landesparteitag mit Neuwahlen einen schriftlichen Bericht vor.
- Sie überwacht das Führen der fortlaufenden Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann.
- Die Ombudsperson ist erste Anlaufstelle für soziale Konflikte innerhalb der Partei. Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts bleibt unberührt.
- Die Ombudsperson darf kein anderes Wahlamt nach der Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei oder der Landessatzung der FDP Niedersachsen innehaben.
Der Landesvorstand soll darüber hinaus einen Satzungsänderungsantrag erarbeiten, der die Wahl der Ombudsperson durch den Landesparteitag sowie das Rederecht der Ombudsperson auf Landesparteitagen verankert. Die Ombudsperson soll ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Landesvorstandes teilnehmen können.