Paritätische Leitung LFA

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Ergänze in § 26 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung:

Für die Bildung der Ausschüsse gelten die folgenden Bestimmungen:

Die Vorsitzenden der Landesfachausschüsse werden vom Landesvorstand benannt. Der
Landesvorstand kann eine/n Vorsitzende/n oder zwei Vorsitzende benennen. Der
Einsetzung geht eine Ausschreibung unter allen Mitgliedern der FDP Niedersachsen
voraus, bei der sich interessierte Mitglieder für die Leitung eines der zuvor
durch den Landesvorstand eingerichteten Landesfachausschüsse bewerben können.