Private Osterfeuer erhalten
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die rot-grüne Landesregierung hat die Brenn-Verordnung geändert. Damit ist das private Abbrennen von Strauchschnitt oder die Durchführung von Osterfeuern stark eingeschränkt. Sie sind als Brauchtumsfeuer nur noch als öffentliche Veranstaltung unter Federführung der örtlichen Feuerwehr zulässig. Brauchtumsfeuer sind aber auch oft in Nachbarschaften und Ortsteilen durchgeführt worden, diese sind jedoch nicht mehr zulässig. Dies ist eine starke und nicht hinzunehmende Einschränkung eines Brauchtums, das wir Freie Demokraten gern erhalten möchten. Gleichzeitig muss es möglich sein, mindestens zweimal pro Jahr, im Herbst und Frühjahr, Strauchschnitt aus Gärten nach vorheriger Anmeldung bei der Kommune abbrennen zu können. Landesvorstand und Landtagsfraktion werden gebeten, sich in diesem Sinne für eine Änderung der Brennverordnung einzusetzen.